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„Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger
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Im ersten Teil der AllgäuHIT-Themenwoche "Sicher im Internet" dreht sich heute alles rund um das Thema Betrug über Kleinanzeigenportale, Online-Versandhäuser und Internetauktionen. Kriminelle nutzen die Anonymität der deutschlandweit tätigen Handelsplattformen aus, um zu betrügen. Vielfach werden beliebte Artikel angeboten, die Zahlung soll dann per Vorab-Überweisung oftmals auf Konten von reinen Internetbanken oder den „Freunde“-Modus eines Bezahldienstleisters erfolgen.
Beliebte Artikel sind in der Realität schwer verfügbar oder sehr teuer, zurzeit beispielsweise PC-Teile, hochwertige Koch- oder Elektrogeräte. Diese werden aber in den Portalen billig oder mit hoher Verfügbarkeit angeboten. Der Kunde zahlt, wird sein Produkt aber nie erhalten.
Ein mitgeschicktes Bild eines Ausweises ist kein Zeichen von Seriosität, im Gegenteil: Hier sollte jeder hellhörig werden! Solche Anzeigen machen mittlerweile einen Großteil der Verfahren aus, die bei den Polizeiinspektionen eingehen.
Aufgrund der einfachen Modalitäten zur Kontoeröffnung kann man also davon ausgehen, dass
Bei professionellen Betrügern werden diese Konten nach Zahlungseingang sofort geleert, Gelder weitergeleitet – teilweise auch ins Ausland – oder in Bitcoins getauscht.
Prävention:
Betrüger nutzen die persönlichen Daten des Geschädigten aus einer vorherigen Bestellung, oft auch bei ganz anderen Händlern auf anderen Seiten, um damit ein weiteres Kundenkonto bei großen Versandhändlern zu eröffnen. Der Geschädigte erhält nun Bestellbestätigungen oder Rechnungen, obwohl er tatsächlich nie etwas geordert hat. Die Ware greift der Betrüger ab.
Bei einer weiteren Masche erhalten die Geschädigten nicht bestellte (Billig-)Ware, oft aus China. Reklamieren sie die Bestellung beim Händler, so werden sie aufgrund des geringen Werts aufgefordert, die Ware zu entsorgen. Später erhalten die Geschädigten von einem Inkassounternehmen „aus dem Nichts“ die Aufforderung, die Kosten für die Ware zu begleichen.
Written by: Redaktion