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AllgäuHIT-Kaffeeklatsch: mit Rebecca Simoneit-Barum vom Zirkus Charles Knie
„Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger
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Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat die Hygieneschutzregeln für Christkindl- und Weihnachtsmärkte in Bayern veröffentlicht. Das aktuelle Rahmenkonzept ermöglicht die Durchführung der beliebten Märkte ohne größere Einschränkungen. Es gibt keine generelle 3G-Pflicht und Maskenpflicht, keine Umzäunung der Marktfläche und kein Ausschankverbot von Alkohol.
Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hatte sich dafür eingesetzt, dass die Tradition der Weihnachtsmärkte nach der coronabedingten Pause 2020 in diesem Jahr wieder auflebt. Aiwanger: "Die Märkte haben gerade für Familien nach entbehrungsreichen Monaten eine wichtige gesellschaftliche Funktion. Mit diesem maßvollen Schutzkonzept stellen wir sicher, dass der Infektionsschutz gewährleistet wird, die Gäste einen unbeschwerten und stimmungsvollen Marktbesuch erleben sowie Veranstalter, Marktkaufleute und Schausteller die Chance haben, wieder Umsätze zu erwirtschaften."
Das sind die Hygieneschutzregeln, die auf Christkindl- und Weihnachtsmärkten in Bayern gelten:
Geschrieben von: Redaktion