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„Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger
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Ende Februar kam es hinter einer Kemptener Tankstelle zu einer Messerstecherei, bei der zwei Männer verletzt wurden. Die Angreifer stehen heute vor dem Landgericht Kempten. Zwei der Angreifer sind wegen versuchten Mordes angeklagt, einer wegen versuchter schwerer Körperverletzung. Hintergrund der Tat soll eine Liebesbeziehung der Tochter eines der Angeklagten mit einem der Opfer sein.
Der Angeklagte M.S. war mit der Beziehung seiner damals 20-jährigen Tochter mit dem späteren Opfer Y. nicht einverstanden und drohte ihr, er werde sie in den Kosovo schicken, um sie dort zu verheiraten, wenn sie die Beziehung nicht beende. Aus Angst davor wollte die Tochter nicht mehr nach Hause und hielt sich deshalb bei der Familie ihres Freundes auf. Ihr Vater M.S. und ihr Bruder N.S. schworen laut der Anklageschrift daraufhin der Tochter und der Familie ihres Freundes „Blutrache“.
Der Vater gab später an, dass es ihn gestört habe, dass seine Tochter eine Beziehung mit einem Mann einer anderen Nationalität führte. Er fürchtete laut Anklageschrift, seiner Rolle als Familienoberhaupt nicht gerecht zu werden und nicht mehr die Kontrolle über seine Tochter ausüben zu können. Da er aus seiner Sicht nicht mehr seinen Herrschaftsanspruch über seine Tochter durchsetzen konnte, beschloss er, sich an der Familie des Freundes für die Verletzung seiner Ehre zu rächen.
Am frühen Nachmittag des 21. Februar war es dann auf dem rückseitigen Gelände einer Tankstelle nahe des Berliner Platzes in Kempten zur Auseinandersetzung gekommen. Auf Betreiben von H., dem Vater von Y., sollten sich die beiden Familien aussprechen. Zur Aussprache kamen die beiden Angeklagten M.S. und N.S. mit dem ebenfalls angeklagten A.A., Schwiegersohn von M.S., sowie die beiden späteren Opfer Y. und H.
Während des Gespräches, das bald zum Streitgespräch wurde, zog der 55-jährige M.S. ein Butterflymesser mit einer 8,5 cm langen Klinge und stach unvermittelt auf das erste Opfer, Y., ein. Der zweite Angeklagte, N.S., zog den Angreifer von Y. weg und hinderte ihn so daran, nochmals auf Y. einzustechen. Das am Oberarm und Oberkörper verletzte Opfer konnte fliehen. Der dritte Angeklagte A.A. versuchte die Flucht von Y. zu beenden indem er mit dem Fuß nach seinem Kopf trat, diesen aber verfehlte.
Danach stach M.S. mehrmals auf den zweiten Kontrahenten H. ein und verletzte diesen ebenfalls am Oberkörper. H. versuchte zu fliehen, wurde aber durch N.S. zunächst daran gehindert, indem dieser mit einem Teleskopschlagstock so stark auf sein Bein einschlug, dass der Stock zerbrach. H. gelang es dennoch, zu entkommen.
Der 55-Jährige M.S. konnte kurze Zeit später in seiner Wohnung widerstandslos festgenommen werden, im Laufe des Nachmittags wurde auch N.S. festgenommen. Beide sitzen seit dem 22. Februar in Untersuchungshaft.
Das Opfer Y. erlitt tiefe Weichteilschnittwunden in der linken Körperseite sowie am linken Oberarm. H. erlitt eine 5cm tiefe Stichwunde im Bereich des Oberkörpers sowie einen Schnitt am Daumen mit Durchtrennung eines Nervs. Er musste unter Narkose nach inneren Verletzungen untersucht werden.
M.S. ist angeklagt wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen plus Besitz zweier verbotener Waffen. N.S. ist wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Beiden drohen zwischen 3 und 15 Jahren Haft. A.A. steht wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit versuchter Nötigung vor Gericht. Ihm drohen zwischen 6 Monaten und 10 Jahren Haft.
Geschrieben von: Redaktion