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„Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger
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Fast 500 Jahre sind vergangen, seit 1525 in Memmingen die Zwölf Bauernartikel niedergeschrieben wurden. Sie gelten als eine der ersten schriftlich festgehaltenen Forderungen von grundlegenden Menschenrechten in Europa. Im Jahr 1525 wurde Memmingen so zu einem wichtigen Ereignisort der Geschichte. Bald jähren sich die Geschehnisse zum 500. Mal.
Die Stadt Memmingen plant schon jetzt das große Jubiläum in vier Jahren. Auf dem Weg zum Jubiläumsjahr 2025 wurde von der Stadt Memmingen und der evangelisch-lutherischen Kirche in Memmingen gemeinsam ein Projektbüro „Stadt der Freiheitsrechte“ ins Leben gerufen. Mit Sabrina Demmeler, Bernadette Menzel und Pfarrer Claus Ortmann hat ein Team zusammengefunden, das Veranstaltungen und Projekte für das Jubiläumsjahr koordinieren wird.
Zwei historische Ausgaben der Bauernartikel von 1525 sind im Memminger Stadtarchiv zu finden. Die Zwölf Artikel gehören zu den Forderungen, welche die Bauern im deutschen Bauernkrieg 1525 in Memmingen gegenüber dem Schwäbischen Bund erhoben. Sie gelten nach der Magna Carta von 1215 als eine der ersten niedergeschriebenen Forderungen nach Menschen- und Freiheitsrechten in Europa und zeigen erstaunliche Parallelen zu den modernen Menschenrechtskonventionen.
Entstanden während der Bauernkriege, als die Bauern nicht nur in Schwaben Reformen der wirtschaftlichen und politischen Situation forderten, prangerten sie in den 12 Artikeln herrschaftlichen Zwang und Gewalt an – die schwäbischen Fürsten unterdrückten die ländliche Bevölkerung durch Leibeigenschaft, Willkür und Enteignung. Die Memminger Bauern führten in ihren Artikeln christliche Grundsätze an – gefordert werden Christliche Nächstenliebe, eine Abschaffung der Leibeigenschaft, Gewaltverzicht und eine kommunale Selbstverwaltung.
So fordern die Bauern im ersten Artikel, dass jede Gemeinde ihren Pfarrer selbst wählen und absetzen darf. Weiter ist geregelt, dass unter anderem die Frondienste, denen die Bauern unterworfen sind, nicht immer weiter ausgedient werden dürfen oder dass vom "großen Zehnten", einer Abgabe die alle zu leisten hatten, der Pfarrer bezahlt, die Armen im Dorf unterstützt und auch die Kriegssteuer bezahlt werden soll. Artikel 3 fordert die Freiheit derm Menschen: "Ist der Brauch bisher gewesen, dass man uns für Eigenleute (Leibeigene) gehalten hat, welches zu Erbarmen ist, angesehen, dass uns Christus alle mit seinen kostbarlichen Blutvergießen erlöst und erkauft hat, den Hirten gleich wie den Höchsten, keinen ausgenommen. Darum erfindet sich mit der Schrift, dass wir frei sind und sein wollen."
Die Umsetzung ihrer Forderungen erlebten die Bauern aus jener Zeit leider nicht – die Leibeigenschaft wurde beispielsweise in Bayern erst im August 1808 per Edikt verboten – bis dahin bestand lediglich die Möglichkeit, sich frei zu kaufen oder frei zu heiraten.
Geschrieben von: Redaktion