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„Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger
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Bei der heutigen Sitzung des Bayerischen Kabinetts wurde die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung um vier Wochen bis einschließlich 29. Oktober verlängert. Neben der Aussetzung der Maskenpflicht für Schüler während des Unterrichts wurde unter anderem die Öffnung von Clubs und Diskotheken unter Auflagen zum 1. Oktober beschlossen.
Wie bereits berichtet müssen Bayerns Schüler ab kommendem Montag auf ihrem Sitzplatz im Unterricht keine Masken mehr tragen.
Wie der Ministerrat bereits am 31. August beschlossen hat, dürfen ab dem 1. Oktober Clubs und Diskotheken wieder öffnen. Hierbei gilt das 3G-Modell mit der Auflage, dass ein negativer Testnachweis nur durch einen PCR-Test erbracht werden kann (§G plus). Dies gilt auch für die Beschäftigten mit Kundenkontakt, sie müssen zweimal pro Woche einen PCR-Test machen. "Laute Musik, Tanz ohne Abstand sowie die Abgabe von Getränken am Tresen ist wie branchenüblich zulässig", heißt es in der Pressemeldung der Staatsregierung. Des gilt keine Maskenpflicht. Auch Bordellbetriebe dürfen zu diesen Bedingungen ab 1. Oktober wieder öffnen.
Volksfeste und öffentliche Festivitäten dürfen wieder stattfinden – mit 3G und den allgemein geltenden Hygieneregeln. Sollte sich die Inzidenzlage extrem negativ entwickeln, sind Weihnachts- und Christkindlesmärkte unter freiem Himmel erlaubt.
Geschrieben von: Redaktion