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Die Stadt Lindenberg tritt der „Städteinitiative Tempo 30“ bei. Das hat der Lindenberger Stadtrat in seiner Sitzung am Montag beschlossen. Ziel der Initiative: Tempo 30 in Städten soll künftig zur Regel werden und nicht, wie bislang gesetzlich geregelt, Ausnahme sein.
Sieben Mitgliedsstädte des Deutschen Städtetages haben die Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten: eine neue kommunale Initiative für stadtverträglichen Verkehr“ geschaffen. Zahlreiche weitere Städte sind der – kurz genannt – „Städteinitiative Tempo 30“ beigetreten. Der Lindenberger Stadtrat hat am Montag den Beschluss gefasst, der Initiative ebenfalls beizutreten. Die Initiative fordert eine Änderung des Straßenverkehrsrechtes dahingehend, dass künftig Tempo 30 in Städten, auch auf Hauptstraßen, die Regel wird, nicht mehr die Ausnahme.
Städteinitiative Tempo 30
Zukunftsfähige Städte benötigen eine stadt- und umweltverträgliche Gestaltung der Mobilität, sie benötigen lebenswerte öffentliche Räume, sind sich die Initiatoren der „Städteinitiative Tempo 30“ sicher. „Gerade die Straßen und Plätze mit ihren vielfältigen Funktionen sind das Aushängeschild, das Gesicht der Städte. Sie prägen Lebensqualität und Urbanität“, heißt es von Seiten der Initiative.
Ein wesentliches Instrument zum erreichen dieses Ziels sei ein städteverträgliches Geschwindigkeitsniveau im Kfz-Verkehr auch auf den Hauptverkehrsstraßen – dort produziert der Verkehr in den Städten die meisten Lärm- und Schadstoffbelastungen für die Menschen, zudem ist dort das Unfallrisiko am höchsten. Eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde hätte erhebliche positive Auswirkungen, die Gefahren für Radler und Fußgänger sinken, das Leben der Menschen, die an diesen Straßen wohnen wird angenehmer und gesünder. Insgesamt wird bei einer Geschwindigkeitsreduzierung und gutem Verkehrsfluss die Luft in den Innenstädten deutlich besser.
Auf die Länge des Straßennetzes bezogen sei Tempo 30 in den allermeisten Städten bereits die Regel, nicht mehr die Ausnahme. Die Initiative fordert deshalb die Bundesregierung auf, das Straßenverkehrsrecht dahingehend zu ändern, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts auf 30 Kilometer pro Stunde neu geregelt wird – andere Geschwindigkeiten können als Ausnahme gelten, je nach den örtlichen Gegebenheiten. Die Kommunen hätten immer noch nicht die Möglichkeit zu entscheiden, wann und wo Geschwindigkeiten flexibel und ortsbezogen angeordnet werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit müsse endlich überall über die zuständigen Straßenverkehrsbehörden so angeordnet werden können, wie es unter Abwägung aller relevanten umwelt-, verkehrs- und städtebaubezogenen Belange angemessen ist. Dies nutze den Städten, erweitere ihre Gestaltungsfreiheit und öffne ihre Entwicklung in Richtung mehr Lebendigkeit, Lebensqualität und Nachhaltigkeit.
Die „Städteinitiative Tempo 30“ schlägt einen vom Bund geforderten Modellversuch vor, in dem die Auswirkungen von flächendeckenden Tempo 30-Zonen unter anderem auf den ÖPNV und auf die Sicherheit von Radfahrer untersucht werden.
Geschrieben von: Redaktion