Am 26. September sind Bundestagswahlen. Um die Wählerinnen und Wähler, aber auch die Wahlhelfer vor einer Corona-Infektion zu schützen, gelten bestimmte Regelungen. Wichtig: Die sogenannte 3G-Regel gilt in den Wahllokalen NICHT.
Bei der Durchführung von Wahlen unter Pandemiebedingungen gilt es, die beteiligten Personen vor einer Ansteckung mit COVID-19 zu schützen und die Verbreitung des Virus möglichst zu verhindern.
- Die sog. 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) gilt nicht für den Zutritt und die Wahlhandlung im Wahlraum.
- Im Wahlgebäude und im Wahlraum besteht jedoch Maskenpflicht (medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske).
- Wahlberechtigte, die aus gesundheitlichen Gründen keine medizinische Maske tragen können und daher nach den infektionsschutzrechtlichen Regelungen von der Maskenpflicht befreit sind, haben dies durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original, das den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und konkrete Angaben zum Grund der Befreiung enthält, gegenüber dem Wahlvorstand nachzuweisen. Alternativ gibt es die Möglichkeit der Briefwahl.
- Gerne können eigene Stifte zur Kennzeichnung des Stimmzettels mitgebracht werden, natürlich werden im Wahlraum desinfizierte Stifte zur Verfügung stehen.
- Die Möglichkeit zur Handdesinfektion im Wahlraum ist gewährleistet.
- Die Wahlräume werden regelmäßig gelüftet und sind mit einem Belüftungssystem bzw. mit mobilen Luftreinigungsgeräten ausgestattet.
- Um Warteschlangen bzw. Personenansammlungen zu minimieren oder ganz zu vermeiden, werden Wählerinnen und Wähler gebeten, nach der Stimmabgabe zügig den Wahlraum wieder zu verlassen.
- Noch bis Freitag, 24.09.2021, 18:00 Uhr kann beim jeweiligen Wahlamt regulär ohne Begründung oder vorherige Terminvereinbarung Briefwahl beantragt werden (ggf. Postlaufzeiten beachten!).
- Denken Sie an die allgemein empfohlenen Schutzregeln (Maske, Hygieneregeln, Abstandhalten, Lüften).
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