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AllgäuHIT
AllgäuHIT-Kaffeeklatsch: mit Rebecca Simoneit-Barum vom Zirkus Charles Knie
„Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger
„Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger
Der Inzidenzwert von 50 wurde in Kempten an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten. Deswegen greifen ab Sonntag in der kreisfreien Stadt neue, verschärfte Coronamaßnahmen.
Allgemeine Kontaktbeschränkung:
Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände gestattet, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl weiterhin außer Betracht. Vollständig geimpfte oder genesene Personen werden nicht mitgezählt.
Öffentlichen und privaten Veranstaltungen:
Öffentliche Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an klar begrenzten und geladenen Personenkreis sind mit bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 Personen unter freiem Himmel einschließlich geimpfter oder genesener Personen zulässig. Des Weiteren müssen die nicht geimpften oder nicht genesenen Teilnehmer bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen über einen Testnachweis verfügen.
Private Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an begrenzten und geladenen Personenkreis wie Geburtstags-, Hochzeits- oder Tauffeiern und Vereinssitzungen sind mit bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 Personen unter freiem Himmel zuzüglich geimpfter oder genesener Personen zulässig. Des Weiteren müssen die nicht geimpften oder nicht genesenen Teilnehmer bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen über einen Testnachweis verfügen.
Schulen:
Die Ausnahme von der Maskenpflicht für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte nach Einnahme des Sitz- oder Arbeitsplatzes an Grundschulen und der Grundschulstufe der Förderschulen entfällt. Das bedeutet grundsätzlich Maskenpflicht am Sitz- oder Arbeitsplatz für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte an allen Schulen und in allen Jahrgangsstufen. Ansonsten gilt hinsichtlich der Maskenpflicht § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der 13. BayIfSMV.
Näheres regeln die jeweiligen Vorschriften der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Geschrieben von: Redaktion
Der Lindauer Landrat Elmar Stegmann hat die erste Patenschaft für die Sanierung der historischen St. Georgs-Kirche in Wasserburg übernommen. Die Kirche am Bodensee ist stark sanierungsbedürftig, vor allem das Dach und die Friedhofsmauer. Für die Renovierung werden insgesamt rund 1,2 Millionen Euro benötigt. Mit der Aktion „Ziegel-Patenschaft“ können Spender für […]