AD
play_arrow

keyboard_arrow_right

Listeners:

Top listeners:

skip_previous skip_next
00:00 00:00
playlist_play chevron_left
volume_up
  • play_arrow

    AllgäuHIT

  • cover play_arrow

    AllgäuHIT-Kaffeeklatsch: mit Rebecca Simoneit-Barum vom Zirkus Charles Knie

  • cover play_arrow

    „Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger

  • cover play_arrow

    „Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger

Polizei

Poser- und Tuningszene: Kontrollen führen zu zahlreichen Anzeigen

today14. August 2021 9

Background
share close
AD

Vergangene Nacht kontrollierten wieder Beamte der Kontrollgruppe Poser- und Tuningszene mehrere Fahrzeuge unter anderem im Bereich Kaufbeuren, wobei mehrere Verstöße festgestellt werden konnten.

So erbrachte zum Beispiel die Begutachtung eines Subaru, dass verschiedene Manipulationen durchgeführt worden waren. Hier wurde noch vor Ort ein technisches Gutachten durch eine Prüfstelle erstellt, danach konnte das Fahrzeug wieder freigegeben werden. Gegen den Fahrer wurde ein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen die Straßenverkehrszulassungsordnung eingeleitet. Kurz darauf wurde der Lenker eines Alfa Romeo angehalten. Bei diesem wurde ein zu hohes Standgeräusch festgestellt. Nach Bezahlung eines Verwarnungsgeldes wurde die Weiterfahrt gestattet. Die Sicherstellung des Fahrzeugs und die Einleitung eines Bußgeldverfahrens hatte eine genaue Inspektion eines Mitsubishi zur Folge. Eine Geräuschmessung ergab einen viel zu hohen Dezibelwert. Der Pkw wurde anschließend zu einer Prüfstelle eskortiert, wo er gleich auf die Hebebühne kam. Es stellte sich dann heraus, dass das Fahrzeug über keinen Katalysator bzw. Schalldämpfer verfügte und andere Fahrzeugteile verbotswidrig verändert worden waren. Der Mitsubishi wurde für die Erstellung eines Gutachtens sichergestellt. Schließlich fiel einer Streife der Kontrollgruppe ein auffallend schnell fahrendes Kleinkraftrad auf. Bei der Inaugenscheinnahme kam heraus, dass der 16-jährige Fahrer mehrere Veränderungen vorgenommen hatte, durch welche eine höhere Geschwindigkeit ermöglicht wurde. Da der Jugendliche nicht im Besitz der hierfür notwendigen Fahrerlaubnis war, muss er sich nun auch wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis strafrechtlich verantworten. Das Kleinkraftrad wurde für eine gerichtsverwertbare Geschwindigkeitsmessung sichergestellt.
(APS Memmingen)

AD

Written by: Redaktion

Rate it
AD
AD
AD
AD
0%