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Nach den Sommerferien sollen in den ersten Wochen an Bayerns Schulen auch am Platz wieder Masken getragen werden. An Universitäten dürfen wieder Präsenzveranstaltungen stattfinden. Impfzentren werden bis Ende April 2022 offen gehalten. Dies sind nur einige der Beschlüsse, die das Bayerische Kabinett bezüglich des Infektionsschutzes heute gefasst hat.
Das Bayerische Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung die geltende 13. Infektionsschutzrahmenverordnung bis einschließlich 25. August 2021 verlängert. Ab dem 28. Juli gelten dabei einige Änderungen der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen.
An den Hochschulen sind Präsenzveranstaltungen bei einer 7-Tage-Inzidenz von nicht mehr als 100 auch dann möglich, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht zwischen allen Studierenden durchgängig eingehalten werden kann. Im Übrigen bleibt es bei den bestehenden Vorgaben, insbesondere bei der FFP2-Maskenpflicht.
Für den Betrieb von reinen Schankwirtschaften in geschlossenen Räumen gelten folgende besonderen Vorgaben: Die Bedienung muss am Tisch erfolgen, Abgabe und Verzehr von Getränken an der Theke oder am Tresen sind nicht zulässig.
Für das Personal in der Gastronomie gilt Maskenpflicht auch unter freiem Himmel, soweit es in Kontakt mit Gästen kommt. Im Bereich kultureller Veranstaltungen besteht für Zuschauer FFP2-Maskenpflicht und für Mitwirkende und Mitarbeiter Maskenpflicht, wobei die Maske am festen Platz unter freiem Himmel abgenommen werden darf. Für Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und vergleichbare Kulturstätten wie auch für zoologische und botanische Gärten besteht in geschlossenen Räumen für die Besucher FFP2-Maskenpflicht. Gleiches gilt unter freiem Himmel, soweit der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
Der Ministerrat beschließt vor dem Hintergrund, dass ein zunehmendes Infektionsgeschehen zu beobachten ist, begründet auch durch vermehrte Reisetätigkeit, steigende Inzidenzen in Urlaubsländern und noch nicht erreichter vollständiger Impfquote besonders beim Personal ab dem 16. August in Altenheimen, vollstationären Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung, eine inzidenzunabhängige Testpflicht für Besucher und Personal, soweit nicht ein Impf- oder Genesenennachweis erbracht werden kann. Für das Personal besteht dabei eine Testpflicht zwei Mal pro Woche.
Für die schulischen Ferienkurse während der Sommerferien gelten die Testobliegenheiten für die Teilnahme am Präsenzunterricht entsprechend.
In den ersten Unterrichtswochen nach dem Schulstart im September 2021 gilt als besondere Schutzmaßnahme an den bayerischen Schulen eine inzidenzunabhängige Maskenpflicht auch nach Einnahme des Sitz- bzw. Arbeitsplatzes.
Impfstrategie Bayerns
Der Ministerrat hat sich dafür ausgesprochen, allen Schülerinnen und Schülern ab 12 Jahren in Bayern in den Impfzentren ein Impfangebot ab Mitte August 2021 zu machen. Die Staatsministerien für Unterricht und Kultus und für Gesundheit und Pflege werden beauftragt, die hierfür erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten.
Die Staatsregierung stellt sich darauf ein, dass künftig allen Geimpften nach einem gewissen Zeitraum eine Auffrischungsimpfung empfohlen werden wird. Eine weitere zentrale Herausforderung der kommenden Monate wird die Impfung von Personengruppen sein, die bisher nicht zur Impfung zugelassen waren – insbesondere Kinder und Jugendliche. Deshalb wird Bayern ergänzend zu dem Impfangebot der niedergelassenen Ärzte und Betriebsärzte, die ihrerseits grundsätzlich einen Großteil der anfallenden Impfungen sicherstellen können, weiterhin ein staatliches Impfangebot aufrechterhalten.
Das staatliche Impfangebot beruht weiterhin auf den bewährten Impfzentren und deren mobile Teams, die zukünftig eine noch wichtigere Rolle spielen werden. Deswegen verlängert die Staatsregierung den Betrieb der Impfzentren mit angepasster Kapazität bis zum 30. April 2022.
Kindertagesstätten
Die umfangreichen Hygiene- und Schutzkonzepte in der Kindertagesbetreuung sind laut der Staatsregierung erfolgreich: Die Zahl der von Schließungen betroffenen bayerischen Kitas lag in den letzten Monaten kontinuierlich bei unter einem Prozent, aktuell sind es nur 0,25 Prozent. Das bisherige Testkonzept in Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder und Beschäftigte soll deswegen weitergeführt werden.
Das bewährte System trägt dazu bei, auch im neuen Kindergartenjahr eine Fortsetzung des Regelbetriebs und ein sicheres Miteinander gewährleisten zu können. Eltern sollen auch weiterhin Antigen-Selbsttests für ihre Kinder mit Berechtigungsschein (für zehn Tests in einem Zeitraum von fünf Wochen) in den Apotheken beziehen können.
Ebenso sollen die Kita-Beschäftigten weiterhin zwei Antigen-Selbsttests pro Woche erhalten.
Verstärkter Schulbuseinsatz
Auch zum Start des kommenden Schuljahrs 2021/22 unterstützt der Freistaat Bayern die Kommunen bei den Kosten für zusätzliche Busse im Schülerverkehr. Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Haushaltsausschuss wird die Staatsregierung den Einsatz von „Verstärkerbussen“ ab September wieder zu 100 Prozent fördern. So sollen ausreichend Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden, damit die Schülerinnen und Schüler auch auf dem Weg zur Schule vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus geschützt sind. Ob zusätzliche Busse bestellt werden, entscheidet die jeweilige Kommune auf Grundlage der konkreten Situation vor Ort. Die Staatsregierung appelliert an die Kommunen, das Förderprogramm umfassend zu nutzen, um eine wirksame Entzerrung vor Ort zu erreichen.
Geschrieben von: Redaktion