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Parken und vor allem Übernachten in Landschaftsschutzgebieten ist gesetzlich verboten. Die Polizei Füssen hatte es gestern gleich mit zwei Pkw-Besitzern zu tun, die gegen das Naturschutzgesetz verstießen.
Am frühen Dienstagmorgen wurde der Polizeiinspektion Füssen ein im Landschaftsschutzgebiet geparkter Pkw mitgeteilt. Dieser befand sich direkt am Westufer des Weißensees. Vor Ort konnte bei Eintreffen der Beamten jedoch niemand mehr angetroffen werden. Da der Mitteiler den Pkw im Landschaftsschutzgebiet fotografierte, erfolgt nun eine Anzeige gegen den Halter beim Landratsamt.
Ebenso wurde in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch ein geparkter Pkw am Parkplatz Alatsee festgestellt. Der Fahrer schlief in seinem Kleinwagen auf der Rücksitzbank. Ihn erwartet nun ebenfalls eine Anzeige nach dem Naturschutzgesetz.
Geschrieben von: Redaktion