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Seit dem heutigen Montag gelten in Bayern zahlreiche Lockerungen der Corona-Regeln. Künftig sind für die Einschränkungen nur noch zwei Inzidenzstufen wichtig: Unter bzw. über 50 und unter bzw. über 100. Den "Startschuss" für Lockerungen in den einzelnen Regionen gibt die zuständige Verwaltungsbehörde.
Große Erleichterung herrschte wohl bei den allermeisten Einwohnern Bayerns, als Ministerpräsident Markus Söder vergangenen Freitag die 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorstellte, die ab dem 7. Juni gültig ist und zahlreiche Lockerungen verspricht.
So dürfen sich unter anderem in Regionen mit einer stabilen Inzidenz unter 50 wieder 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen. Auch die Innengastronomie darf unter Einhaltung gewisser Hygienestandards seit heute wieder öffnen.
Doch was heißt "stabile Inzidenz" unter 50? Liegt eine Region 5 Tage in Folge bei einer Inzidenz unter 50, gilt sie ab dem übernächsten Tag als "stabil unter 50". Die Lockerungen erfolgen durch eine Allgemeinverfügung der Verwaltungsbehörde, sprich des Landkreises oder der Stadtverwaltung.
Am Beispiel Oberallgäu heißt das: Seit vergangenem Donnerstag (3. Juni) liegt die Region unter dem Schwellenwert 50. Das sind heute die vorgeschriebenen 5 Tage. Das Landratsamt wird also heute oder morgen eine Allgemeinverfügung veröffentlichen, nach dieser ab Mittwoch, 9. Juni, der Landkreis als stabil unter 50 mit den entsprechenden Regelungen gilt.
Umgekehrt gilt dann: Überschreitet eine Region an drei aufeinanderfolgenden Tagen den jeweiligen Schwellenwert, gelten nach Bekanntgabe der jeweiligen Verwaltungsbehörde ab dem übernächsten Tag wieder die strengeren Regeln.
Geschrieben von: Redaktion