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Landkreis Oberallgäu: Diese Lockerungen gelten ab Freitag

today19. Mai 2021 34

Hintergrund
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Am Mittwoch hat der Landkreis Oberallgäu an fünf Tagen in Folge den 7-Tage-Inzidenzwert von 100 unterschritten. Die gesunkene Inzidenz bringt verschiedene Erleichterungen mit sich. Ab Freitag, 21. Mai, können sich wieder zwei Haushalte treffen, höchstens aber fünf Personen, wobei geimpfte und genesene Personen sowie Kinder unter 14 Jahren unberücksichtigt bleiben. Außerdem fällt die nächtliche Ausgangssperre weg. Im Einzelhandel ist click & meet ohne Test möglich. Außerschulische Bildungsstätten, Musik- und Fahrschulen können wieder in Präsenz unterrichten und Kultureinrichtungen sind wieder geöffnet. Selbstverständlich sind weiterhin die entsprechenden Hygienekonzepte und die gesetzlichen Vorgaben zu beachten.

Inzwischen hat der Landkreis auch grünes Licht aus dem Gesundheitsministerium erhalten und kann somit ab Freitag, 21. Mai, weitere Öffnungen wie geplant zulassen. Neben Beherbergungsbetrieben und der Außengastronomie können dann beispielsweise auch Seilbahnen, Theater sowie Kinos öffnen. Auch kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kultur kann wieder stattfinden. Alles unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Die entsprechende Allgemeinverfügung wird am Donnerstag, 20. Mai, im Amtsblatt veröffentlicht.

„Mein herzliches Dankeschön gilt allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich diszipliniert an die Maßnahmen gehalten haben und damit den wesentlichen Beitrag zum Unterschreiten der 100er-Inzidenz geleistet haben“, so Landrätin Indra Baier-Müller. „Ich weiß, dass uns allen viel abverlangt wurde. Die weiteren Öffnungen unter anderem auch in den Bereichen Kultur, Sport, Musik, Bildung haben wir uns deshalb hart erarbeitet. Jetzt gilt es, weiter die Hygienemaßnahmen einzuhalten, um das Erreichte zu erhalten.“ Steigen die Werte an drei Tagen wieder über 100, würde die Bundesnotbremse wieder in Kraft treten.

Übersicht zu den Öffnungen ab Freitag, 21. Mai 2021, im Landkreis Oberallgäu :
Am Mittwoch, 19.05.2021 hat der Landkreis Oberallgäu an fünf aufeinander folgenden Tagen den 7-Tage-Inzidenzwert von 100 unterschritten. Aufgrund dieser Unterschreitungen gelten im Landkreis Oberallgäu ab dem 21.05.2021 die diejenigen Regelungen der 12. BayIfSMV, die an die Voraussetzung geknüpft sind, dass die 7-Tage-Inzidenz unter 100 liegt:

Nächtliche Ausgangssperre
entfällt

Kontaktbeschränkung
Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nun gestattet für Angehörige des eigenen Hausstands + zusätzlich Angehörige eines weiteren Hausstands – höchstens 5 Personen

Geimpfte und genesene Personen sowie Kinder unter 14 Jahren bleiben bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer unberücksichtigt.

Einzelhandel (neben dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel etc.)
Click & Meet

Öffnung für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum (40 m²/Kunde); Kontaktdatenerfassung der Kunden; kein Test erforderlich

Körpernahe Dienstleistungen
alle körpernahen Dienstleistungen mit: Terminvereinbarung; Kontaktdatenerfassung der Kunden; FFP2-Maskenpflicht für Kunden, mindestens medizinische Gesichtsmaske für Personal (10 m²/Kunde für die ersten 800 m² Verkaufsfläche, darüber 20 m²)

Kulturstätten
Öffnung nach vorheriger Terminbuchung, Einhaltung Schutz- und Hygienekonzept; FFP2-Maskenpflicht für Besucher; Kontaktdatenerfassung der Besucher (Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten)

Kindertageseinrichtungen
eingeschränkter Regelbetrieb (Betreuung in festen Gruppen)

Schulen
Präsenz- oder Wechselunterricht für alle mit negativem Testergebnis (Test höchstens 48 Std vor Schulbeginn abgenommen => entspricht 2 x wöchentlich)

Ab dem 21. Mai 2021 werden für das Gebiet des Landkreises Oberallgäu außerdem nach Maßgabe der von den zuständigen Staatsministerium bekanntgemachten Rahmenkonzepte und den entsprechenden Schutz- und Hygienemaßnahmen folgende weitere Öffnungsschritte zugelassen:

Außengastronomie
Öffnung für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung.
Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POCAntigentest, Selbsttest oder PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis der Tischgäste erforderlich.

Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos
Öffnung für Besucherinnen und Besucher mit einem Testnachweis (siehe a)

Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel
Voraussetzung ist, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen Testnachweis (siehe a) verfügen

Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften, insbesondere von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen, auch zu touristischen Zwecken
Zulässig sind im Rahmen des Übernachtungsangebots ferner gastronomische Angebote auch in geschlossenen Räumen sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote gegenüber Übernachtungsgästen; Voraussetzung ist, dass die Übernachtungsgäste bei der Anreise sowie jede weiteren 48 Stunden über einen Testnachweis (siehe a) verfügen.

Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre sowie die Erbringung von Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie die Öffnung von Außenbereichen von medizinischen Thermen
Voraussetzung ist ein Testnachweis für Kunden (siehe a)

Quelle: Landratsamt Oberallgäu

 

 

 

 

 

 

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Geschrieben von: Redaktion

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