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Auf ein E-Skateboard wurde gestern die Polizei in Bad Wörishofen aufmerksam. Ein 30-Jähriger fuhr damit auf der Hauptstraße 30 km/h. Laut der Polizei liegt ihm zwar eine notwendige Fahrerlaubnis vor, das Skateboard muss mit dieser Geschwindigkeit allerdings zugelassens ein.
Am Montagnachmittag, 10.05.2021, fiel einer Streife der Polizei Bad Wörishofen ein 30-jähriger Mann auf einem motorisierten Skateboard auf. Nach erster Ansicht der Polizei schafft das Board wohl locker eine Geschwindigkeit von 30 km/h. Das Gefährt wurde mit einem Elektromotor angetrieben und die Geschwindigkeit mittels Fernbedienung reguliert.
Das Fahrzeug wurde von der Polizei sichergestellt und wird gutachterlich untersucht werden, insbesondere wird dann die tatsächlich mögliche Höchstgeschwindigkeit ermittelt. Der 30-Jährige besitzt zwar glücklicherweise die notwendige Fahrerlaubnis, allerdings unterliegt das Fahrzeug aber der Zulassungs- und Versicherungspflicht. Das löst jetzt gegen den 30-Jährigen straf- und bußgeldrechtliche Ermittlungen aus.
Die Polizei informiert: Jedes Fahrzeug mit mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit, welches im öffentlichen Verkehr benutzt und mit Motorkraft bewegt wird, braucht grundsätzlich eine Zulassung und eine Versicherung, der Fahrer dann zudem eine gültige Fahrerlaubnis. Oft lösen polizeiliche Kontrollen solcher Bastlergefährte dann eine Kette von Straf- und Bußgeldverfahren aus. Bei einem Unfall muss der Benutzer dann außerdem für sehr hohe Kosten regelmäßig selbst einstehen, eben weil jedweder Haftpflichtversicherungsschutz fehlt.
(PI Bad Wörishofen)
Geschrieben von: Redaktion