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In der Nacht auf Freitag (30. April) hat die Bundespolizei bei zwei nigerianischen Staatsangehörigen zahlreiche Rechtsverstöße sowie Fahndungsnotierungen festgestellt. Die beiden Migranten sitzen bereits in Haft.
Kemptener Bundespolizisten kontrollierten in Füssen die beiden Insassen eines PKW mit französischer Zulassung. Der 36-jährige vermeintlich französische Fahrer wies sich bei der Kontrolle missbräuchlich mit einem fremden französischen Ausweis aus. Das Dokument war bereits durch Frankreich schengenweit zur Sicherstellung ausgeschrieben. Durch den Abgleich der Fingerabdrücke des 36-Jährigen fanden die Beamten neben dessen rechtmäßigen Personalien auch heraus, dass der falsche Franzose durch die Schweiz und Frankreich schengenweit zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben war.
Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs fanden die Beamten schließlich den nigerianischen Reisepass des Mannes sowie einen gefälschten internationalen Führerschein auf.
Eine zur Kontrolle hinzugerufene Streife der Grenzpolizei Pfronten stellte außerdem fest, dass die Zulassung des Fahrzeugs nicht gültig war.
Der 29-jährige Beifahrer war im Besitz französischer und italienischer Dokumente, die jedoch nicht die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland legitimierten. Bei der Fahndungsüberprüfung des Beifahrers wurden die Bundespolizisten erneut fündig. Gegen den Migranten lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Kempten sowie eine Aufenthaltsermittlung des Landgerichts Karlsruhe wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz vor. Weiterhin bestand gegen den 29-Jährigen ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik Deutschland.
Da der Polizeibekannte die im Haftbefehl geforderte Geldstrafe in Höhe von rund 700 Euro nicht aufbringen konnte, lieferten die Polizisten den Verurteilten in Folge in die Justizvollzugsanstalt Kempten ein. Die Bundespolizei informierte zudem die zuständige Ausländerbehörde über den Sachverhalt.
Der Nigerianer, der bereits zwei Haftstrafen wegen Drogendelikten verbüßt hatte, muss sich nun wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts verantworten.
Der Fahrer, der für die Mitnahme seines Landsmannes 100 Euro erhalten hatte, erhielt Strafanzeigen wegen Einschleusens von Ausländern, unerlaubter Einreise, unerlaubten Aufenthalts, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung, Missbrauchs von Ausweispapieren und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Die Bundespolizisten lieferten den Mann am Folgetag nach der Richtervorführung in die Abschiebehaftanstalt Eichstätt ein.
Geschrieben von: Redaktion