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Ob unerlaubte Telefonwerbung oder unseriöse Haustürgeschäfte: Die Zahl dieser Fälle hat in den vergangenen Wochen in Sonthofen wieder zugenommen, wie die Allgäuer Kraftwerke GmbH feststellt. Dabei entwickeln die Macher hinter diesen teils illegalen Tricksereien immer neue Maschen, um etwa Stromkunden in die Falle zu locken.
Unter dem Vorwand, für die Allgäuer Kraftwerke GmbH tätig zu sein, verschaffen sich die vermeintlichen Mitarbeiter Zutritt zum Stromzähler. Oder die Damen und Herren geben vor, dass Sie für Telefon- und Glasfasertechnik zuständig sind und „verkaufen“ neben bei noch einen neuen Stromliefervertrag ohne, dass die Kunden dies wünschen.
Genauso werden Kunden Strom-Angebote per Telefon unterbreitet – trotz nie erfolgter Zustimmung der Kunden. Die Anrufer fragen dabei in der Regel die persönlichen Daten sowie die Zählernummer ab, um auf Basis dieser Daten ohne Wissen des Kunden einen neuen Vertrag abzuschließen und eine sofortige Kündigung bei dem bisherigen Energieversorger vorzunehmen.
„Immer mehr unserer Kunden melden sich verunsichert und schildern solche Fälle“, berichtet Andreas Hummel Prokurist der Allgäuer Kraftwerke und betont: „Niemals machen wir solche Haustürgeschäfte oder unerlaubte Telefonwerbung, bitte seien Sie bei solchen Angeboten immer kritisch und geben Sie keine persönlichen Verbrauchs- oder Bankdaten bekannt“.
„Sollten Betroffene dennoch – meistens im Unwissen – einen Vertrag bei einem Haustürgeschäft oder per Telefon abgeschlossen haben, sollten sie umgehend nachweislich, also schriftlich per Einschreiben, von ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen“, rät Hummel.
Die wichtigsten Verhaltenstipps in Kürze:
– Geben Sie auf keinen Fall Ihre persönlichen Daten heraus und beenden Sie das Gespräch.
– Notieren Sie sich den Namen des Anrufers, dessen Telefonnummer und den Firmennamen.
– Kontaktieren Sie die Allgäuer Kraftwerke GmbH, denn Ihre Hinweise sind sehr wertvoll.
– Für den Fall, dass Sie bereits eine Auftragsbestätigung erhalten haben: Jetzt müssen Sie schnell sein, denn Sie haben nur eine zweiwöchige Widerrufsfrist. Widersprechen Sie dem Vertrag umgehend in schriftlicher Form und schicken Sie Ihren Widerspruch per Einschreiben und Rückschein an das Unternehmen.
– Melden Sie unerlaubte Telefonwerbung der Bundesnetzagentur, denn die telefonische Kaltakquise ist verboten.
Geschrieben von: Redaktion