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Die 1. Strafkammer des Landgerichts Kempten (Allgäu) hat am 16.04.2021 einen 42-jährigen Syrer wegen der Vergewaltigung in drei Fällen und der besonders schweren Vergewaltigung in zwei tateinheitlichen Fällen und der sexuellen Nötigung in einem besonders schweren Fall und des sexuellen Übergriffs mit vorsätzlicher Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Im Übrigen erfolgte ein Teilfreispruch. Es wurde die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Die Kammer war aufgrund der im Rahmen der Beweisaufnahme getroffenen Feststellungen davon überzeugt, dass der bis zu seiner Festnahme in Marktoberdorf bzw. Bidingen lebende Angeklagte im Zeitraum Mai 2018 bis einschließlich Juni 2020 mehrfach gegenüber seinen beiden minderjährigen Stieftöchtern in massiver Weise sexuell übergriffig geworden war. Die Kammer stufte die aufgezeichneten bzw. audiovisuell eingeführten Angaben der Geschädigten sowie die Aussagen anderer Zeugen als glaubhaft ein.
Soweit dem Angeklagten darüber hinaus zur Last gelegt worden war, auch seine Ehefrau vergewaltigt zu haben, erfolgte ein Freispruch. Die Ehefrau des Angeklagten machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Im Übrigen lagen insoweit keine weiteren Beweismittel vor.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.
Pressestelle des Landgerichts Kempten (Allgäu)
Geschrieben von: Redaktion