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Mit Urteil des Landgerichts München I vom 13.04.2021 (Az. 3 O 16545/17) wurde der Klage der Stadt Füssen gegen das Bankhaus Hauck & Aufhäuser vollumfänglich stattgegeben. Das Bankhaus Hauck & Aufhäuser wurde verurteilt, an die Stadt Füssen ca. EUR 3 Mio. zurückzuzahlen. Gleichzeitig wurde die Stadt Füssen von weiteren Zahlungsforderungen des Bankhauses Hauck & Aufhäuser über ca. EUR 3 Mio. freigestellt.
Die Stadt Füssen hatte das Bankhaus Hauck & Aufhäuser auf Rückzahlung und Freistellung verklagt, nachdem ein eingeholtes Rechtsgutachten zu dem Ergebnis gekommen war, dass sowohl Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung als auch Rückzahlungs- /Freistellungansprüche wegen Unwirksamkeit der abgeschlossenen Swap-Geschäfte bestehen. Diese Vorgehensweise der Stadt Füssen hat sich nunmehr als berechtigt erwiesen.
1. Ausgangssituation
Im Rahmen der rechtlichen Überprüfung der Gesamtumstände zur Empfehlung der Swap-Geschäfte durch das Bankhaus Hauck & Aufhäuser hatte sich einerseits herausgestellt, dass der ehemalige Kämmerer der Stadt Füssen beim Abschluss der Swap-Geschäfte von den Mitarbeitern des Bankhauses Hauck & Aufhäuser falsch beraten wurde. Andererseits wurde deutlich, dass das Bankhaus Hauck & Aufhäuser entgegen der Zusicherungen im Rahmen der ursprünglichen Beratung den Abschluss kommunalrechtlich unzulässiger Swap-Geschäfte empfohlen hatte. Im Klageverfahren hatte sich sogar bei einer Beweisaufnahme ergeben, dass den Mitarbeitern des Bankhauses Hauck & Aufhäuser die Unzulässigkeit der empfohlenen Geschäfte zum Zeitpunkt der Empfehlung bekannt war.
2. Unwirksamkeit der Swap-Geschäfte
Im Rahmen der Prüfung der Swap-Geschäfte durch das Landratsamt Ostallgäu versagte dieses nach sorgfältiger Prüfung die Genehmigung der Swap-Geschäfte. Daraus ergab sich die endgültige Unwirksamkeit der Swap-Geschäfte, auf die sich die Stadt im Prozess ergänzend zu der Falschberatung berufen hatte. Das Landgericht München I äußerte bereits im Rahmen der mündlichen Verhandlung am 09.02.2021 die vorläufige Einschätzung, dass die Swap-Geschäfte der Stadt Füssen als unwirksam einzuordnen seien. Das Landgericht sah sich durch die Entscheidung des Landratsamtes Landsberg über die Versagung der Genehmigung in seiner Auffassung über die Unwirksamkeit der Swap-Geschäfte bestätigt.
3. Urteil vom 13.04.2021
Diese Einschätzung des Landgerichts ist jetzt die Grundlage für die Verurteilung des Bankhauses Hauck & Aufhäuser. Aufgrund der Unwirksamkeit der Swap-Geschäfte muss das Bankhaus Hauck & Aufhäuser ca. EUR 3 Mio. an die Stadt Füssen zurückzahlen. Darüber hinaus wird die Stadt Füssen von weiteren Zahlungspflichten von ca. EUR 3 Mio. befreit. Sämtliche Verfahrenskosten hat das Bankhaus Hauck & Aufhäuser zu zahlen. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Geschrieben von: Redaktion