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„Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger
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In den Landkreisen Oberallgäu, Ostallgäu und Unterallgäu bleibt der Corona-Inzidenzwert über der magischen Marke von 100. Damit gelten hier stärkere Beschränkungen als in anderen Regionen des Allgäus. Die kreisfreien Städte halten sich aktuell in Sachen Inzidenzwert zwischen 50 und 100. Kaufbeuren und Kempten pendeln in diesem Bereich seit Tagen, seit Freitag ist auch Memmingen dabei.
Mehr Details aus den einzelnen Regionen zwischen Allgäu und Bodensee:
Alles zum Inzidenzwert im Landkreis Oberallgäu gibt es HIER.
Alles zum Inzidenzwert im Landkreis Ostallgäu gibt es HIER.
Alles zum Inzidenzwert im Landkreis Unterallgäu gibt es HIER.
Alles zum Inzidenzwert im Landkreis Lindau gibt es HIER.
Alles zum Inzidenzwert in der Stadt Kaufbeuren gibt es HIER.
Alles zum Inzidenzwert in der Stadt Kempten gibt es HIER.
Alles zum Inzidenzwert in der Stadt Memmingen gibt es HIER.
In Bereichen mit Inzidenzwert über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen gilt:
Es gibt eine Ausgangsbeschränkung zwischen 22 Uhr und 5 Uhr. Treffen sind möglich mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person. Zulässig ist ferner die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst. Kinder unter 14 Jahren, die zum eigenen Hausstand gehören, bleiben außer Betracht.
Im Einzelhandel ist „Click&Collect“ möglich. Buchhandlungen dürfen wie beispielsweise Baumärkte, Gartencenter und auch Friseure weiter geöffnet bleiben. Nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung bleibt erlaubt, die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt. Museen und Kulturstätten werden wieder geschlossen.
Fahrten zum Einkaufen oder zum Besuch sind weiterhin im Rahmen der Kontaktbeschränkung möglich. Zu beachten sind jedoch die Zeiten der Ausgangssperre. Beispielsweise begeht ein Kaufbeurer, der um 22 Uhr in den Landkreis fährt, eine Ordnungswidrigkeit. Ein Ostallgäuer, der um 22 Uhr nach Kaufbeuren fährt, kann sich dort erlaubt aufhalten, aber erst um 5 Uhr zurück in den Landkreis. Diese Regelungen gelten, bis der Inzidenzwert wieder drei Tage in Folge stabil unter 100 gesunken ist. Dazu erfolgt wieder eine Bekanntmachung des Landratsamtes.
Die Regelung für Schulen und Kindertagesstätten ist davon unabhängig, für sie ergeht jeweils am Freitag jeder Woche eine eigene Bekanntmachung, welche die Regeln für die kommende Woche festlegt.
Hier kommt der Text rein!
Geschrieben von: Redaktion