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Die Kripo Kempten nahm am Freitag eine mit Untersuchungshaftbefehl gesuchte Prostituierte fest und überführte sie und eine Bekannte eines weiteren Betrugs. Nun befinden sich beide in Untersuchungshaft.
Die Kemptener Ermittler hatten einen vagen Hinweis auf den Aufenthalt der Gesuchten und ihrer Bekannten im Stadtbereich Kempten bekommen, der sich durch sofortige Ermittlungen konkret verifizieren ließ. Als die beiden spätnachmittags mit einem Pkw wegfahren wollten, griffen die Ermittler zu und nahmen sie fest.
Tatsächlich gingen die beiden Frauen in einem kurzzeitig angemieteten Zimmer der unerlaubten Prostitution nach, die sie im Internet beworben hatten. In mindestens einem Fall hatten sie kurz vor der Festnahme einen Freier bedient. Ihn hatten sie gebeten, seine EC-Karte in ein vermeintliches Lesegerät zu stecken, seine Geheimzahl einzugeben und somit die Leistung zu bezahlen. Tatsächlich handelte es sich aber um ein Tablet, welches offenbar die eingegebene Zahl nur abgriff. Die Frauen erlangten dadurch Kenntnis über die Geheimzahl.
Dieses Wissen nutzte nach derzeitigem Ermittlungsstand eine der beiden Frauen aus und hob mit der EC-Karte des Freiers bei einem nahegelegenen Bankautomaten 1.800 Euro ab, während die andere ihn mit der versprochenen Dienstleistung abgelenkt hatte.
Aufgefallen war dem Mann dieser Umstand nach der Onlineprüfung seines Kontostandes, woraufhin er unverzüglich zur Polizei gegangen war. Die Kriminalpolizei hatte da die Ermittlungen bereits aufgenommen und neben kleinen Mengen Marihuana unter anderem das Tablet und über 1.800 Euro Bargeld sichergestellt.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kempten wurden beide Frauen am Samstag der Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Neu-Ulm vorgeführt, welche jeweils Untersuchungshaft anordnete. Die Frauen befinden sich nun in unterschiedlichen Justizvollzugsanstalten.
Eine der beiden Frauen war im Bundesgebiet bereits mit ähnlich gelagerten Delikten aufgefallen, weswegen der eingangs erwähnte Untersuchungshaftbefehl erlassen war. Gegen sie liegen gleichgelagerte Ermittlungen bei weiteren Staatsanwaltschaften vor, wobei von einem betrügerisch erlangten Betrag von mehreren Tausend Euro ausgegangen wird.
Gegen beide Frauen sind nun Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft Kempten wegen Betrugs, Ausübung der verbotenen Prostitution und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz anhängig. Daneben werden auch die Verstöße gegen das Corona-Infektionsschutzgesetz zur Anzeige gebracht.
Sollten weitere Freier von den beiden Frauen betrogen worden sein, so sollen diese sich unter der Rufnummer (0831) 9909-0 bei der Kriminalpolizei Kempten melden.
(KPI Kempten)
Geschrieben von: Redaktion