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Der CSU-Fraktionsvorsitzende Thomas Kreuzer findet das Verhalten des ehemaligen CSU-Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein (Neu-Ulm) "unmöglich". Das sagte er in der Sendung "AllgäuHIT-SonnTALK" am Sonntagvormittag. "Ich fordere Georg Nüßlein auf, dieses Mandat (Anm. d. Red.: sein Bundestagsmandat) niederzulegen", so Kreuzer. Und weiter: "Es ist glaube ich auch für ihn besser, er kann es ja nicht mehr ausüben." Nüßlein war über die so genannte Maskenaffäre der Union gestolpert. Für die Vermittlung bei der Maskenbeschaffung, soll der inzwischen parteilose Bundestagsabgeordnete Provisionszahlungen im mittleren sechsstelligen Bereich kassiert haben.
"Es ist die Aufgabe eines jeden Abgeordneten, egal ob Bund oder Land, in einer Pandemiesituation alles dafür zu tun, das diese bewältigt wird. Da bleibt überhaupt kein Raum für private Bereicherungen. Ich verurteile dieses Verhalten ganz scharf!".
Man müsse aber wissen, dass wenn jemand aus der Fraktion und der Partei austrete, die Partei dann keine Handhabe mehr gegen ihn habe – Zum Beispiel, um sein Mandat niederzulegen. "Dann ist die Person vier Jahre gewählt und dann ist es eine Frage des politischen Anstands dies zu tun und ich fordere Georg Nüßlein auf dieses Mandat niederzulegen." Kreuzer könne sich in der jetzigen Situation nicht vorstellen, wie Nüßlein auf Veranstaltungen gehen solle und selbst ein tätig werden in Berlin erscheine ihm schwierig, so der CSU-Politiker aus Kempten im "SonnTALK" bei Radio AllgäuHIT. Er fügte an: "Mandat abgegeben, das ist der richtige Weg".
In Bayern gelten laut Kreuzer ohnehin strengere Regeln als in Berlin. Im Bayerischen Landtag wäre die Vorgehensweise, wie im Fall Nüßlein, nicht zulässig gewesen, meint er. Dennoch müsse man Regeln verschärfen, damit Dinge transparenter werden. Dies sei nicht einfach, denn man könne jede Vorschrift umgehen, indem dann der Bruder, der Neffe oder sonst wer eine Provision erhalten. Jeder müsse aber wissen, dass wenn so etwas bekannt würde, dass dies das Ende der politischen Laufbahn sei, so Kreuzer.
Ein Punkt, der dem Kemptener ein Dorn im Auge ist: Wird jemand als Anwalt für seinen "Mandanten" tätig, greift automatisch eine Schweigepflicht. Dies ist gerade auch im Fall Nüßlein ein Problem. Hier herrsche wenig Transparenz, was für die Bevölkerung natürlich unbefriedigend ist, stellte Kreuzer fest.
Geschrieben von: Redaktion