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Täglich strikt von 9 bis 17 Uhr im Büro? Viele Arbeitnehmer schätzen es, wenn sie bei der Arbeitszeit etwas flexibler sind. Zum Beispiel, um die Kinder von der Betreuung abzuholen, einen Behördentermin wahrzunehmen oder die Oma zum Arzt zu begleiten. Dafür ist ein Arbeitszeitkonto hilfreich. „Von einem solchen Instrument profitieren Arbeitnehmer und -arbeitgeber gleichermaßen – gerade jetzt in der Corona-Krise“, sagt Anita Christl, Arbeitsrechtsexpertin der IHK Schwaben. „Allerdings gibt es dabei einiges zu beachten.“
Auf einem Arbeitszeitkonto werden die Arbeitsstunden gutgeschrieben, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistet werden. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten der Ausgestaltung eines solchen Kontos: vom Gleitzeitkonto bis zum Jahresarbeitszeitkonto. Jeder zweite Mitarbeiter in Deutschland hat ein solches Arbeitszeitkonto. Das ergab eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Auffällig ist jedoch, dass sich Kleinbetriebe mit diesem Instrument wesentlich schwerer tun als große Unternehmen: Nur in jedem vierten Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten wird den Mitarbeitern ein Arbeitszeitkonto angeboten. Die Gründe dafür sind vielfältig.
Nicht nur Voll- und Teilzeitkräfte profitieren
Arbeitnehmer, die Interesse an einem solchen Modell haben, sollten sich direkt mit ihrem Arbeitgeber verständigen, so der Tipp der IHK-Expertin. Denn ein Arbeitszeitkonto hat für beide Seiten Vorteile. Beschäftigte profitieren von der Flexibilität. Der Arbeitgeber kann beispielsweise im Wettbewerb um Fachkräfte punkten oder Auftragsspitzen abfedern. Ihn trifft jedoch auch der Verwaltungsaufwand, der mit einem solchen Konto verbunden wird. Was ist dafür nötig? Zunächst einmal eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat oder mit jedem einzelnen Mitarbeiter. „In dieser Vereinbarung sind die Rahmenbedingungen für das Arbeitszeitkonto festzulegen“, erläutert Anita Christl. Wie viele Plusstunden darf der Arbeitnehmer ansammeln? In welchem Zeitraum muss er diese wieder abfeiern? Und andere Fragen, die sich der Betrieb stellen muss. Wenn klar ist, wie das Arbeitszeitkonto funktionieren soll, ist für jeden Mitarbeiter ein Zeitkonto einzurichten und zu führen. Bei einer elektronischen Zeiterfassung ist das in der Regel problemlos möglich. Aber auch in Betrieben, in denen Mitarbeiter die Arbeitszeit manuell erfassen, kann es Arbeitszeitkonten geben. Arbeitszeitkonten können nicht nur für Voll- und Teilzeitbeschäftigte, sondern auch für sogenannte 450-Euro-Kräfte eingerichtet werden. Die Minijobzentrale gibt Auskunft, was dabei zu beachten ist.
Geschrieben von: Redaktion