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Der Gefahrguttrupp des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West stellte bei einer Kontrollaktion gestern Nachmittag am Parkplatz Burgacker Süd mehrere Verstöße nach dem Fahrpersonal- und Güterkraftverkehrsgesetz fest. So war zum Beispiel ein polnisches Unternehmen nicht ordnungsgemäß am digitalen Kontrollgerät angemeldet. In diesem Fall wird das Unternehmen beim Bundesamt für Güterverkehr in Münster von den Beamten angezeigt.
Die Auswertung des Kontrollgeräts eines slowenischen Sattelzuges brachte zutage, dass der vorgeschriebene 90-tägige Unternehmensdownload nicht erfolgt war. Nachdem die Beamten von dessen serbischen Fahrer eine Sicherheitsleistung im mittleren dreistelligen Bereich einbehalten hatte, durfte er seine Fahrt fortsetzen. Auch in diesem Fall fertigen die Beamten eine Anzeige gegen das Unternehmen an das Bundesamt für Güterverkehr.
Bei der Kontrolle eines rumänischen Lkw musste von dessen Fahrer sogar eine Sicherheit in Höhe eines niedrigen vierstelligen Betrages geleistet werden, da das Unternehmen gegen die Kabotagebestimmungen nach dem Güterkraftverkehrsgesetz verstoßen hatte. Bei der Kontrolle der Ladepapiere fanden die Beamten nämlich heraus, dass mindestens vier statt der erlaubten drei innerdeutschen Beförderungen am Stück durchgeführt wurden.
(APS Memmingen)
Geschrieben von: Redaktion