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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat ein Tempolimit von 30 Stundenkilometern in Altstädten bei Sonthofen rechtsgültig aufgehoben. Das höchste bayerische Gericht bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Augsburg von März 2020. Die "Tempo 30"- Schilder müssen nun von der Stadt Sonthofen wieder abgehängt werden.
Wie bereits bekannt erhielt im Juli 2018 der nördliche Teil der Ortsdurchfahrt von Altstädten Tempo 30. Nach einer dagegen erhobenen Klage kippte das Verwaltungsgericht Augsburg das Tempo-Limit im März 2020. Dagegen legte der damals amtierende Landrat Klotz in Abstimmung mit der Stadt Sonthofen Berufung ein. Bis zum Abschluss einer endgültigen Entscheidung in dem weiteren gerichtlichen Verfahren waren die Tempo 30 Schilder nach wie vor präsent.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat nun jüngst den Antrag auf Zulassung zur Berufung abgelehnt. Das damals vom Verwaltungsgericht Augsburg erlassene Urteil wird damit rechtskräftig und bleibt bestehen. Die Tempo 30 Beschränkung wurde somit gerichtlich aufgehoben und die Verkehrszeichen müssen in den nächsten Tagen demontiert werden.
Geschrieben von: Redaktion