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Kreis Oberallgäu ergreift Maßnahmen wegen Vogelgrippe

today5. Februar 2021 15

Hintergrund
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Die hochansteckende Geflügelpest („HPAI“) breitet sich in Europa und Deutschland immer weiter aus. Derzeit ist ein  dynamisches Infektionsgeschehen in Norddeutschland mit aktuell hunderten Infektions-Nachweisen bei Wildvögeln sowie auch bei Hausgeflügel mit starker Ausbreitungstendenz nach Süden zu beobachten. Das Risiko der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags sowie der weiteren Verbreitung in Geflügelhaltungen und Vogelbeständen (z.B. zoologische Einrichtungen) wird durch das zuständige Friedrich-Löffler-Institut als hoch eingestuft. Jetzt hat auch der Landkreis Oberallgäu entsprechende Maßnahmen getroffen, wie das Landratsamt Oberallgäu am Freitagabend mitteilte.

Überwachungsmaßnahmen hinsichtlich toter oder kranker Wildvögel sollten demach unverzüglich weiter intensiviert sowie die Biosicherheit in den Geflügelhaltungen überprüft und optimiert werden. In Bayern sind über die Landesfläche verteilt bislang vier Fälle von HPAI bei Wildvögeln amtlich festgestellt worden. Außerdem wurde in einem kleinen Hausgeflügelbestand in Bayreuth ein Geflügelpestausbruch bestätigt. Festgestellt wurde die Geflügelpest somit bei Tieren in Passau, Landsberg am Lech, Haßberge, Starnberg und Bayreuth. Auch in Radolfzell, Landkreis Konstanz, Baden-Württemberg, wurde die Geflügelpest bei einem Rabenvogel festgestellt.

Die aktuellen Befunde lassen befürchten, dass es sich in Bayern nicht nur um ein lokal begrenztes Geschehen an den größeren bayerischen Flüssen handelt, sondern das Geflügelpestvirus sich bereits weitgehend in der Wildvogelpopulation manifestiert hat. Deshalb ist mit hoher Wahrscheinlichkeit mit weiteren HPAI-Funden bei Wildvögeln in Bayern zu rechnen, die Verbreitung über Zugvögel ist dabei ein wichtiger Faktor. Aufgrund der räumlichen Nähe zu den bisher festgestellten Fällen von Geflügelpest waren daher auch für den Landkreis Oberallgäu entsprechende Biosicherheitsmaßnahmen anzuordnen (Amtsblatt vom 4.2.21).

Weil es im Oberallgäu viele Steh- und Fließgewässer gibt, die von Wildvögeln als Rastplätze benutzt werden, besteht ein erhöhtes Risiko der Erregereinschleppung. Es ist von einer steigenden Durchseuchung in der Wildvogelpopulation in Bayern auszugehen, was ein erhöhtes Risiko der Virus-Einschleppung in Hausgeflügelbestände zur Folge hat. Besonders gefährdet sind dabei vor allem Klein- und Hobbyhaltungen, für die die strikten Biosicherheitsanforderungen für Großgeflügelbestände nur nach Anordnung durch die zuständige Behörde gelten. Um das Risiko einer Einschleppung des Erregers in bayerische Nutz- und Hausgeflügelbestände weiterhin zu minimieren, wird es aus Sicht des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) als notwendig erachtet, bayernweit entsprechend weitergehende tierseuchenrechtliche Maßnahmen in Bezug auf die Biosicherheit zum Schutz vor der Geflügelpest anzuordnen:

Es gilt laut Allgemeinverfügung vom 4. Februar:

1. Halter von Geflügel im Landkreis Oberallgäu bis einschließlich 1.000 Stück Geflügel haben sicherzustellen, dass

a. die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte des Geflügels gegenunbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren gesichert sind,die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels von betriebsfremden Personennur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten werden und dass diese Personen die Schutz- oder Einwegschutzkleidung nach Verlassen des Stalles oder sonstigen Standorts des Geflügels unverzüglich ablegen,

b. Schutzkleidung nach Gebrauch unverzüglich gereinigt und desinfiziert und Einwegschutzkleidung nach Gebrauch unverzüglich unschädlich beseitigt wird,

c. nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflügel die dazu eingesetzten Gerätschaften und der Verladeplatz gereinigt und desinfiziert werden und dass nach jeder Ausstallung die frei gewordenen Ställe einschließlich der dort vorhandenen Einrichtungen und Gegenstände gereinigt und desinfiziert werden,

d. betriebseigene Fahrzeuge abweichend von § 17 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Viehverkehrsverordnung unmittelbar nach Abschluss eines Geflügeltransports auf einem befestigten Platz gereinigt und desinfiziert werden,

e. Fahrzeuge, Maschinen und sonstige Gerätschaften, die in der Geflügelhaltung eingesetzt und

aa) in mehreren Ställen oder

bb) von mehreren Betrieben gemeinsam benutzt werden, jeweils vor der Benutzung in einem anderen Stall oder, in den Fällen des Buchstaben b, im abgebenden Betrieb vor der Abgabe gereinigt und desinfiziert werden,

f. eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung durchgeführt wird und hierüber Aufzeichnungen gemacht werden,

g. der Raum, der Behälter oder die sonstigen Einrichtungen zur Aufbewahrung verendeten Geflügels nach jeder Abholung, mindestens jedoch einmal im Monat, gereinigt und desinfiziert wird oder werden,

h. eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zum Wechseln und Ablegen der Kleidung und zur Desinfektion der Schuhe vorgehalten wird.

2. Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten als Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, sind im Landkreis Oberallgäu verboten.

3. Für Wildvögel im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 7 Geflügelpest-Verordnung (hierunter fallen Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel) gilt ein allgemeines Fütterungsverbot im gesamten Landkreis Oberallgäu.

Die Allgemeinverfügung ist abrufbar auf der Internetseite des Landratsamtes Oberallgäu unter dem Suchbegriff „Veterinäramt“.

IST DIE VOGELGRIPPE FÜR DEN MENSCHEN GEFÄHRLICH?
Das hängt vom Erreger ab. Zudem hatten die meisten der an Influenza erkrankten Menschen engen Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel. Mediziner gehen davon aus, dass Säugetiere und Menschen sehr große Virusmengen aufnehmen müssen, um sich zu infizieren. Am hochpathogenen Erreger H5N1 erkrankten laut Weltgesundheitsorganisation seit 2003 weltweit rund 850 Menschen, etwa 450 starben. Für den hochpathogenen aktuellen Erreger H5N8 sind bislang weltweit keine Erkrankungsfälle bekannt, laut Friedrich-Löffler-Institut gibt es bisher keine Hinweise darauf, dass aktuelle HPAIV auf den Menschen übertragen werden kann. Nach bisherigen Erfahrungen mit anderen hochpathogenen aviären Influenza-Virus-Subtypen scheint eine Übertragung der Viren auf den Menschen nur bei engem Kontakt mit erkrankten oder verendeten Vögeln sowie deren Produkten oder Ausscheidungen möglich zu sein. Für manche Varianten des Virus ist der Mensch hoch empfänglich, wenn das Virus direkt in die tiefen Atemwege gelangt. Für das für Vögel hochpathogene (stark krankmachenden) aviäre Influenza A Virus des Subtyps H5N8 liegen jedoch bisher keine Hinweise einer Überschreitung der Speziesbarriere von Vogel zu Mensch vor. Wer einen kranken oder verendeten Wildvogel findet, sollte dennoch unbedingt einen direkten Kontakt vermeiden und sich an die zuständige Veterinärbehörde wenden.

Das Landratsamt bittet Bürgerinnen und Bürger, verendet aufgefundene Vögel dem Veterinäramt, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei unter Angabe des Fundortes zu melden. Die toten Vögel sollen nicht berührt oder bewegt werden.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine bayernweite Karte, aus denen sich die betroffenen Gebiete ergeben, sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort ´Geflügelpest´ verfügbar.

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Geschrieben von: Redaktion

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