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Die Vereinspauschale 2021 sollten die Ostallgäuer Sportvereine bis spätestens 1. März 2021 beantragen. Bis zu diesem Termin müssen die Anträge und Original-Übungsleiterlizenzen dem Landratsamt vollständig vorliegen. Die Vereinspauschale hilft den Sportvereinen ihre vielfältigen Aufgaben zu finanzieren.
Das Landratsamt Ostallgäu weist darauf hin, dass die Anträge zusammen mit den Original-Übungsleiterlizenzen bis spätestens 1. März 2021 beim Landratsamt Ostallgäu vollständig eingereicht sein müssen. Anträge und Unterlagen, die nach dem 1. März 2021 eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden.
Berechnet wird die Vereinspauschale auf der Grundlage von Mitgliedereinheiten und Übungsleiterlizenzen. Jugendliche Mitglieder bis 26 Jahre zählen zehnfach, Mitglieder ab 27 Jahre einfach und die Übungsleiterlizenzen grundsätzlich 650-fach (A- und B-Zusatzlizenzen 325-fach). Übungsleiter, die bei mehr als einem Verein tätig sind, können ihre Lizenzen auf max. zwei Vereine aufteilen.
Weitere Informationen können die Vereine beim Landratsamt Ostallgäu (telefonisch unter 08342 911-264 oder per E-Mail: ilka.koegel@lra-oal.bayern.de) erhalten. Der Antrag kann auf der Startseite des Landratsamtes unter www.ostallgaeu.de abgerufen werden.
Geschrieben von: Redaktion