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Am Mittwochmorgen (13. Januar) hat die Bundespolizei auf der BAB 7 zwei Männer mit Drogen und gefälschten Dokumenten aus dem Verkehr gezogen. Die beiden Beschuldigten wurden am Folgetag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kempten in Untersuchungshaft eingeliefert. Das Zollfahndungsamt München hat die weiteren Ermittlungen übernommen.
Eine Streife der Kemptener Bundespolizei kontrollierte die beiden türkischen Insassen eines Fahrzeugs mit belgischer Zulassung nahe der Ausfahrt Kempten-Leubas. Der 31-jährige Fahrer sowie der 30-jährige Beifahrer, zugleich Halter des Pkw, konnten sich ordnungsgemäß ausweisen. Angeblich befanden sich die Männer auf der Fahrt von Belgien nach Innsbruck, wo sie den Cousin des Fahrers besuchen wollten. Die Bundespolizisten fanden bei der Durchsuchung in der Geldbörse des Beifahrers eine kleine Menge Kokain sowie einen gefälschten slowenischen Führerschein auf. In der Brieftasche des Fahrers entdeckten die Beamten einen gefälschten bulgarischen Führerschein.
Um das Auto genauer untersuchen zu können, unterstützte ein Diensthundeteam sowie eine Einsatzgruppe der Bereitschaftspolizei des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West die Bundespolizei. Dabei fanden die Beamten unter Einsatz eines Drogenspürhundes sowie Endoskops ein Tütchen Marihuana sowie, verbaut in einem Versteck, mehrere Tüten Kokain mit einem Gesamtgewicht von 1.028 Gramm auf. Die Drogen haben einen Verkaufswert von ca. 40.000 Euro. Hinsichtlich des Rauschgiftfundes übernahm zuständigkeitshalber das Zollfahndungsamt München die weitere Bearbeitung.
Der 31-jährige Beschuldigte war zwar im Besitz eines niederländischen Aufenthaltstitels, das Einreiserecht ist jedoch im Falle der Begehung von Straftaten verwirkt. Außerdem stellte sich durch Recherchen der Bundespolizei heraus, dass das belgische Dokument des Beifahrers bereits durch die belgischen Behörden annulliert worden war. Aufgrund dessen wurden die Festgenommenen nicht nur wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, sondern auch wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthaltes angezeigt. Aufgrund der gefälschten Führerscheine erfolgt zudem eine Anzeige wegen Verschaffens falscher amtlicher Ausweise.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kempten führten die Bundespolizisten die Beschuldigten am Donnerstag (14. Januar) beim Amtsgericht Kempten vor. Die zuständige Ermittlungsrichterin erließ gegen die Festgenommenen jeweils einen Untersuchungshaftbefehl. Die gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift des Zollfahndungsamtes und des Landeskriminalamtes führt nun die weiteren Ermittlungen.
Geschrieben von: Redaktion