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Die Stadt Füssen wurde im Stabilisierungshilfe Programm aufgenommen und erhält für 2022 rückwirkend 2 MILLIONEN EURO zur Tilgung von Altlasten. Das Geld ist zeitgleich bereits auf dem Konto eingegangen.
Die Stabilisierungshilfe ist eine staatliche Hilfe zur Selbsthilfe, die nicht zurückgezahlt werden muss.
Die Einhaltung eines stringenten Konsolidierungskurses einschließlich der Erstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzepts ist in diesem Zusammenhang unerlässlich.
Wie der Füssener Bürgermeister Maximilian Eichstetter in einer Pressemitteilung mitteilt, dauert es aber noch eine Zeit bis die Stadt Füssen wieder wirtschaftlich handlungsfähig ist.
"Eine Schulsanierung mit 60 Millionen, 3 Kindergärten mit 25 Millionen lassen uns keine Luft zum Atmen… und der stringente Kurs muss teilweise noch um einiges strenger und enger geschnallt werden", so Eichstetter.
Das Ziel sei aber ganz klar: Die Stadt Füssen soll wieder wirtschaftlich handlungsfähig werden, das dauert vermutlich noch 8-10 Jahre.
Verwendung der Stabilisierungshilfe 2022:
Die zweckgebundenen Auszahlungen müssen zur Tilgung definierter alter Darlehen verwendet werden, um mittelfristig eine Handlungsfähigkeit aufzubauen.
Eine hiervon abweichende Verwendung kann unter Umständen zu einer Rückforderung der gewährten Stabilisierungshilfe führen.
Mit den 2.000.000 Euro darf die Stadt ein altes Darlehen der Volksbank vom 15.09.2013 in Höhe von 797.611€, eine Summe von 1.000.000 EURO des Schweizer Franken Darlehens aus altes Darlehen der Sparkasse vom 02.07.1999, welches Füssen im Jahr 2022 in Euro umschulden konnte und zu guter Letzt die verbleibenden 202.389€ eine Sondertilgung eines weiteren Darlehens der Sparkasse vom 02.07.1999.
Somit erspart es sich Füssen für die 2.000.000 € einen neuen Kredit mit knapp 4% Zinsen aufnehmen zu müssen, was rund 80.000€ Zinsen pro Jahr Ersparnis mit sich bringt.
Weiteres Vorgehen für 2023:
"Für dieses Jahr haben wir 10,6 Millionen EURO beim Freistaat für Stabilisierungshilfen zur Ablöse von Altkrediten beantragt", so Eichstetter.
Der Verteilerausschuss, dem Vertreter der Staatsministerien der Finanzen und für Heimat und des Innern, für Sport und Integration sowie der kommunalen Spitzenverbände angehören, berät über alle Bedarfszuweisungs- und Stabilisierungshilfeanträge der Landkreise, Städte und Gemeinden. Auf dieser Grundlage entscheidet das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration nach Anhörung der kommunalen Spitzenverbände.
Die Verteilerausschusssitzung 2023 findet voraussichtlich am 4. Oktober 2023, noch vor der Landtagswahl statt.
Budget für ganz Bayern liegt bei 120.000.000 Euro.
Weiteres Vorgehen für die Jahre ab 2024:
Zwei-Säulen-Modell: Gewährung von Stabilisierungshilfen zur (Alt-) Schuldentilgung (Säule 1) und als Investitionshilfen (Säule 2).
Eine Antragstellung ist für jede einzelne Säule (auch für beide) möglich.
· Säule 1 für die Jahre 2022-2027
· Säule 2 ab dem Jahr 2025 möglich = Projektförderung/Investförderung
Nur bei Vorliegen und Fortführung des stringenten und nachhaltigen Konsolidierungswillens einschließlich jährlicher Fortschreibung und Umsetzung des Haushaltskonsolidierungskonzepts anhand des 10-Punkte-Katalogs.
Verwendung für investive Bedarfe in die gemeindliche Grundausstattung (insbesondere: Schul-/Kindergartenbereich, Straßen, Brücken, Feuerwehr, Rathaus/Verwaltungsgebäude).
Zudem kann die Stabilisierungshilfe auch zur Finanzierung von anstehenden gemeindlichen Strukturmaßnahmen (z. B. Investitionen im Rahmen der Zusammenarbeit nach KommZG) verwendet werden.
Geschrieben von: Redaktion