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Anklage wegen Abrechnungsbetrugs beim Seeger Pflegefall

today21. August 2023

Hintergrund
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In einem schockierenden Fall von Korruption und Betrug hat die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) Anklage gegen mehrere Personen, darunter den Bürgermeister der Ostallgäuer Gemeinde Seeg, erhoben. Die Anklagepunkte umfassen gewerbsmäßigen Betrug und Untreue in beträchtlichem Ausmaß. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg wirft den Angeklagten vor, in den Jahren 2020 bis 2022 betrügerische Handlungen begangen zu haben, die die Pflegekasse und andere Einrichtungen um mehr als 2 Millionen Euro geschädigt haben sollen.

Die Hauptfigur dieses skandalösen Falls ist der Bürgermeister der Gemeinde Seeg. Laut der Anklageschrift soll er im Juli 2020 ein Netzwerk von Unternehmen im Pflegebereich gegründet haben, die er kontrollierte. Dieses Firmengeflecht sollte angeblich als zusätzliche Einnahmequelle dienen und seine Unternehmen mit fragwürdigem Kapital versorgen.

Die Anklagepunkte beziehen sich unter anderem auf die unberechtigte Inanspruchnahme von finanzieller Unterstützung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Die Angeklagten sollen wiederholt unrechtmäßige Forderungen aus dem Pflege-Rettungsschirm geltend gemacht haben, auch nachdem das stationäre Pflegeheim bereits geschlossen war. Dabei sollen sie betrügerische Rechnungen eingereicht haben, darunter Kosten für Gegenstände, die nie angeschafft wurden. Die Pflegekasse soll Auszahlungen in Höhe von über 1,3 Millionen Euro aufgrund dieser Manipulationen vorgenommen haben. Ein weiterer Betrag von etwa 800.000 Euro konnte angeblich gestoppt werden, als der Schwindel aufgedeckt wurde.

Die betrügerischen Aktivitäten des Bürgermeisters sollen jedoch nicht hier geendet haben. Die Anklage wirft ihm vor, rund 1,4 Millionen Euro zum Schaden der Caritas-Stiftung Seeg e.V. veruntreut zu haben. Dies geschah angeblich durch ungerechtfertigte Überweisungen auf Privat- und Unternehmenskonten. Weiterhin wird ihm vorgeworfen, in verschiedenen Funktionen pflichtwidrig auf nicht bestehende Forderungen Gelder ausgezahlt zu haben.

Auch andere Personen sind in diesen Fall verwickelt. Ein Ehepaar, das als Mitarbeiter der Pflegeeinrichtungen tätig war, soll sich durch unberechtigte Überweisungen auf Privatkonten rund 125.000 Euro verschafft haben. Sie sollen das Geld zur Tilgung privater Schulden verwendet haben. Zusätzlich wird ihnen vorgeworfen, einen neu gegründeten ambulanten Pflegedienst gegründet und daraus illegale Zahlungen in Höhe von etwa 270.000 Euro erhalten zu haben.

Der Fall wird noch komplizierter durch den Vorwurf des unerlaubten Besitzes von Schusswaffen und Munition gegen den Bürgermeister. Bei einer Durchsuchung seines Wohnhauses wurden diese Gegenstände gefunden.

Die ZKG hat das Ziel, die offenen Schadensbeträge einzuziehen und somit eine Wiedergutmachung der verursachten Schäden zu erreichen. Diesbezüglich wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, darunter Sicherungshypotheken und Pfändungen von Gesellschaftsanteilen.

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Geschrieben von: Redaktion

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