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Anfang 2023 hatte das Amtsgericht Kempten vier Aktivisten der "Letzten Generation" zu Geldstrafen verurteilt, weil sie sich auf der B12 festgeklebt hatten. Die Aktivisten legten Berufung ein. Das Landsgericht Kempten verurteilte sie nun als nächsthöhere Instanz zu härteren Strafen.
Vier Aktivisten der "Letzten Generation" wurden vom Landgericht Kempten am Dienstag wegen Nötigung im Straßenverkehr zu je zwei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Die nun Verurteilten hatten sich auf der B12 festgeklebt.
Anfang des Jahres hatte das Amtsgericht Kempten die Aktivisten bereits zu Geldstrafen verurteilt. Sie hatten gegen das Urteil Berufung eingelegt. Das Landgericht Kempten, vor dem am Dienstag nun in nächsthöherer Instanz weiter verhandelt wurde, verschärfte die Strafe sogar noch – die vier müssen nun für zwei Monate ins Gefängnis wegen Nötigung im Straßenverkehr. Und dies ohne Bewährung.
Die Aktivisten hatten sich im Mai 2022 zum Teil auf der B12 bei Kempten festgeklebt und wollten dadurch für mehr Klimaschutz demonstrieren. Die Aktion sorgte für erhebliche Verkehrsbehinderungen. Wie der BR berichtet, begründet das Landgericht Kempten die Haftstrafen unter anderem dadurch, dass die Aktivisten für die Zukunft weitere Protestaktionen angekündigt haben.
Bei einem weiteren Beschuldigten hat das Landgericht die Berufung verworfen, so dass es bei der Geldstrafe bleibt. Dieser Angeklagte habe sich reuig gezeigt, so der BR.
Die Aktivisten können auch gegen dieses Urteil Rechtsmittel einlegen, wenn sie es nicht akzeptieren wollen.
Geschrieben von: Redaktion