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Ein weiteres umfangreiches Verfahren gegen drei Landwirte aus Bad Grönenbach, denen zahlreiche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zur Last gelegt werden, sollte eigentlich am Montag, 19. Juni, beginnen. Der Prozessbeginn ist nun kurzfristig auf unbestimmte Zeit verschoben.
Dem 67 Jahre alten Georg Z. und seinen beiden 39 und 37 Jahre alten Söhnen Martin Z. und Michael Z. werden zahlreiche gemeinschaftlich begangene Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zur Last gelegt. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer einem Wirbeltier länger anhaltende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
Die Angeklagten leiteten gemeinsam einen landwirtschaftlichen Betrieb in Bad Grönenbach. Ihnen wird vorgeworfen, bei 32 behandlungsbedürftigen Rindern nicht dafür gesorgt zu haben, dass diese durch einen Tierarzt behandelt oder, soweit eine Behandlung aussichtslos gewesen wäre, notgetötet werden. Dadurch sollen die drei Angeklagten den Rindern länger anhaltende erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt haben. Dies sollen die Angeklagten erkannt haben, jedoch im Hinblick auf und zur Vermeidung des zu erwartenden zeitlichen und finanziellen Aufwands für eine konsequente Behandlung, billigend in Kauf genommen haben.
Von den 32 betroffenen Tieren wurden in engem zeitlichen Zusammenhang zu ihren Erkrankungen 18 geschlachtet und drei euthanasiert. Drei Tiere sind verendet. Das Verfahren wird wegen der besonderen Bedeutung vor dem Landgericht verhandelt.
Für das Verfahren sind aktuell insgesamt sieben Verhandlungstage vorgesehen, 19 Zeugen und drei Sachverständige sind geladen.
Geschrieben von: Redaktion