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„Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger
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Beamte der Polizeiinspektion Buchloe führten am 12.05.2023 ganztägig Kontrollen des Schwerlastverkehrs auf der B12 zwischen Buchloe und Germaringen durch. Dabei wurden vielfach Verstöße festgestellt die unter anderem auch zu einer Unterbindung der Weiterfahrt führten.
So wurde zunächst zwischen 06:30 Uhr und 10:00 Uhr eine feste Kontrollstelle am Parkplatz bei Jengen eingerichtet. Im Zuge dieser Kontrollstelle wurde auch mittels eines Handlasermessgerät die Geschwindigkeit in Fahrtrichtung BAB96 überwacht. Dabei wurden auch zwei Autos mit erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen geahndet. So wurde eine österreichische Fahrzeugführerin mit 168 km/h, statt der erlaubten 100 km/h gemessen. Ein rumänischer Fahrer eines ungarischen Fahrzeugs wurde mit 159 km/h gemessen. Bei ihm wurde zudem noch festgestellt, dass er während der Fahrt unter dem Einfluss von Kokain stand. Seine Weiterfahrt wurde daraufhin unterbunden. Beide erwartet ein Bußgeldverfahren mit einem Bußgeld im unteren, vierstelligen Bereich und ein mehrmonatiges Fahrverbot.
Die Kontrolle eines slowakischen Sattelzuges ergab, dass der Fahrer die geladenen Stahlplatten mit einem Gesamtgewicht von 23 Tonnen völlig unzureichend gesichert hatte. Die Ladung war bereits so massiv verrutscht, dass einige der verwendeten Spanngurte gerissen waren. Zudem war der Fahrer mit 86 km/h, anstatt der auf der B12 erlaubten 60 km/h, zu schnell unterwegs. Der Fahrer musste vor Ort eine Sicherheitsleistung im niedrigen dreistelligen Bereich hinterlegen. Die Weiterfahrt wurde untersagt bis die Ladung ordnungsgemäß nachgesichert wurde.
Ein belarussischer Fahrer eines litauischen Sattelzugs konnte dabei beobachtet werden wie er während der Fahrt mit dem Handy telefonierte. Dabei überschritt er auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der B12 um 19 km/h. Bei seinem Beifahrer wurde anhand der Daten der Fahrerkarte festgestellt, dass dieser in einem Fall seine tägliche Ruhezeit massiv verkürzte. Er brachte anstatt der mindestens geforderten 9 Stunden lediglich 5:03 Stunden ein. Beide Fahrer mussten vor Ort eine Sicherheitsleistung im niedrigen, dreistelligen Bereich sowie die Firma im mittleren, dreistelligen Bereich hinterlegen.
Zu guter Letzt wurde ein griechischer Sattelzug festgestellt, welcher mit 90 km/h, anstatt der maximal erlaubten 60 km/h, auf der B12 fuhr. Die Kontrolle seiner Lenk- und Ruhezeiten ergab, dass der Fahrer die fehlenden 20 Stunden einer reduzierten, wöchentlichen Ruhezeit nicht im erforderlichen Zeitraum nachträglich als Ruhezeit einbrachte. Zudem wurde festgestellt, dass der Fahrer neben normalen Paketgütern auch kleinere Mengen an Gefahrgutartikeln, u.a. größere Lithium-Ionen-Akkus, geladen hatte. Diese wurde jedoch lediglich auf andere Pakete, ohne jegliche Sicherung, draufgestellt. Die Gefahrgutartikel waren bereits verrutscht und drückten gegen die Plane des Sattelanhängers. Fahrer und Firma mussten je eine Sicherheitsleistung im niedrigen, vierstelligen Bereich hinterlegen. Die Weiterfahrt wurde erst gestatten, nachdem das Gefahrgut durch den Fahrer ordnungsgemäß gesichert wurde.
Geschrieben von: Redaktion