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Von Sonntag auf Montag ist es wieder soweit, die Freinacht steht an. In dieser Nacht ist es Brauch, Unfug zu treiben. Dazu zählt beispielsweise Rasierschaum an Ampeln zu sprühen, Klopapier um Bäume zu wickeln und Gegenstände aus Gärten mitzunehmen und woanders abzulegen.
Wo jedoch der Spaß aufhört und die Grenzen des Brauchtums überschritten werden, weiß Holger Stabik, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West: "Wir freuen uns, dass endlich wieder eine Freinacht unter normalen Bedingungen stattfinden kann. Die Polizei ist natürlich auch sehr aufgeschlossen, was die Feierei und das Brauchtum anbelangt. Wir möchten aber auch ganz klar davor warnen, die Grenzen des Brauchtums überschreiten und die sind definitiv eben dann überschritten, wenn es zu Straftaten, in diesem Fall üblicherweise natürlich zu Sachbeschädigungen, kommt.
Während Corona war die Zahl der Straftaten sehr gering, freut sich Stabik. Es seien nur wenige Fälle gemeldet worden. Wie sich die Situation in diesem Jahr darstellen wird, kann er natürlich noch nicht sagen. "Insgesamt gesehen ist es aber auch über die letzten Jahre hinweg zu beobachten, dass wir tatsächlich relativ wenige Straftaten verzeichnen mussten. Die Leute, vor allem Kinder und Jugendliche, scheinen sich an die Regeln des Brauchtums zu halten, weswegen wir weniger Einsätze zu verzeichnen hatten."
Auch im Polizeipräsidium Ravensburg rechnet man mit einer verhältnismäßig ruhigen Freinacht, sagt Pressesprecherin Daniela Baier: "Im Polizeipräsidium Ravensburg rechnet die Polizei nicht mit einer immensen Zunahme von Straftaten. Wir werden allerdings natürlich in den Nächten vermehrt unterwegs sein und natürlich den einen oder anderen Streich vielleicht auch unterbinden."
Aber wann genau wird denn aus einem Streich eine Straftat? Holger Stabik dazu: "Diese Frage kann man leider nicht schwarz und weiß beantworten, aber es gibt natürlich schon so ein paar Hinweise darauf, also der Einsatz von Klopapier sollte natürlich im Regelfall OK sein. Wenn jetzt aber das Klopapier beispielsweise verwendet werden sollte, um beispielsweise in Ausbrüche von Fahrzeugen gesteckt zu werden und die Fahrzeuge dadurch kaputt gehen, dann wäre natürlich zum Beispiel die Grenze zur Sachbeschädigung überschritten. Ein anderes Beispiel ist die Verwendung von Zahnpasta. Das sieht es so aus, wenn die Zahnpasta beispielsweise so angebracht ist, dass sie in der Sonne aushärtet, sich in irgendwelchen Ritzen verfestigt und dadurch ein erhöhter Reinigungsaufwand entsteht oder sogar Beschädigungen, dann kann es natürlich gut sein, dass wir uns da schon im Bereich einer Straftat befinden."
Geschrieben von: Redaktion