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Für Kinder, die die Tagespflege besuchen, wird in Mindelheim ein Betreuungsstützpunkt geschaffen. Dorthin können Eltern ihren Nachwuchs künftig bringen, wenn die Tagespflegeperson ausfällt. Das beschloss der Unterallgäuer Jugendhilfeausschuss in seiner jüngsten Sitzung. Außerdem stimmte das Gremium einer neuen Richtlinie zu, nach der Tagespflegepersonen mehr Geld bekommen und Kinder auch nach dem dritten Geburtstag vorerst bei ihnen bleiben können und nicht sofort in den Kindergarten wechseln müssen.
Ist eine Tagespflegeperson krank oder kann die Kinder aus anderen Gründen nicht betreuen, muss das Jugendamt eine Ersatzbetreuung anbieten, erklärte Jugendamtsleiterin Christine Keller. Bislang habe man auf Vertretungsmodelle gesetzt, bei denen sich die Tagespflegepersonen gegenseitig aushelfen. „Diese stoßen aber an ihre Grenzen.“ Denn die Kindertagespflege sei stark ausgelastet.
Deshalb empfahl die Verwaltung die Errichtung eines Betreuungsstützpunkts in Mindelheim, der ab dem kommenden Jahr zentrale Anlaufstelle für Eltern aus dem östlichen Landkreis sein soll. Im westlichen Landkreis soll vorerst weiterhin mit den Vertretungsmodellen gearbeitet, die Situation aber im Blick behalten werden.
Die Betreuungsperson im Stützpunkt soll auch unterm Jahr Kontakt mit den Kindern in der Tagespflege halten und soll deshalb festangestellt werden. Ob sie beim Landkreis oder bei der Katholischen Jugendfürsorge angestellt wird, hängt von den Fördermodalitäten im kommenden Jahr ab und muss noch geklärt werden. Die Betreuung bei einer Tagespflegeperson ist eine Alternative zum Besuch einer Krippe. Aktuell werden im Unterallgäu 80 Kinder von insgesamt 24 Tagespflegepersonen betreut.
Wegen der gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten bekommen die Tagespflegepersonen künftig 50 Euro mehr pro Kind für den Sachaufwand. Der Jugendhilfeausschuss beschloss, die Pauschale ab 2023 von 310 auf 360 Euro zu erhöhen. Der Betrag bezieht sich auf eine Betreuung im Umfang von 40 Stunden pro Woche und wird bei weniger oder mehr Stunden entsprechend angepasst.
Außerdem ist in der neuen Richtlinie geregelt, dass Kinder, die während des Kindergartenjahres drei Jahre alt werden, in der Tagespflege bleiben dürfen und nicht unterm Jahr aus dem gewohnten Umfeld wechseln müssen. Bislang mussten dafür beide Eltern berufstätig und/oder in Ausbildung sein. Außerdem war eine Bestätigung der Kommune erforderlich, dass dem Kind kein Platz in einem Kindergarten angeboten werden kann. Mit der neuen Regelung komme man dem Wunsch von Eltern und Tagespflegepersonen entgegen, sagte Christine Keller. Zudem seien die Plätze in den Kindergärten ohnehin knapp.
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Geschrieben von: Redaktion