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Rathaus

Radentscheid übergibt Unterschriften an Lindaus OB Alfons

today17. November 2022 17

Hintergrund
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Ein Bericht von Norbert Kolz

500 Unterschriften hat das Lindauer Bündnis Radentscheid Bayern an Oberbürgermeisterin Dr. Claudia Alfons übergeben. Nach Überprüfung durch das Bürger- und Ordnungsamt werden diese dann an das bayereiche Innenministerium weitergeleitet. OB Alfons zeigte sich bei der Übergabe beeindruckt und betonte das Engagement der Stadt Lindau beim Thema Radwege.

Weiter sagte sie im Interview mit Radio AllgäuHIT, das sei ein starkes Zeichen. „Wir wollen die Mobilität und wir wollen uns alle für den Klimaschutz einsetzen und deshalb freut es mich, dass Radfahren so viel Zuspruch findet. Es geht um das Ziel, den Radverkehr zu verdoppeln, von 10 auf 20 Prozent bayernweit. Dass wir das in Lindau mit 27 Prozent, bzw. im Binnenverkehr mit 33 Prozent, schon übererfüllen zeigt, dass wir schon einen großen Radverkehrsanteil haben. Es zeigt auch, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Es würde mich natürlich freuen, wenn wir da an der einen oder anderen Stelle noch mehr Unterstützung und Rückenwind bekommen würden. Wir fühlen uns der Mobilitätswende und dem Klimaschutz verpflichtet, obwohl es sich hier um eine freiwillige Aufgabe handelt und nicht um eine Pflichtaufgabe. Wir leisten uns die kommunalen Investitionen, natürlich auch mit Förderungen. Beispiel dafür ist der Bodenseeradweg, aber nicht alles ist immer gefördert. Insofern erfordert es auch eigene kommunale Kraftanstrengungen und bei uns sind die finanziellen Mittel knapp und deshalb ist es auch wichtig, dass man hier auch Unterstützung vom Freistaat bekommt.“

Bündnis Lindau: Menschen sind offen und interessiert beim Thema Radweg

Andrea Künst vom Bündnis Radentscheid in Lindau zeigt sich zufrieden mit dem bisherigen Ergebnis. Im Vergleich zu anderen Kommunen sei Lindau auf Platz 23 in Bayern. Unbedingt gerechnet habe sie nicht mit diesem großartigen Erfolg, jedoch beim Sammeln der Unterschriften gemerkt, dass die Menschen sich sehr offen und sehr interessiert beim Thema Ausbau der Radwege gezeigt hätten. Lindau habe schon viel getan beim Thema Radwege, auch durch den Bodenseeradweg, insofern stünde Lindau sehr gut da. Beim Landkreis sei aber noch viel Luft nach oben. Hier fehlen insbesondere Radwege bei den Fernverbindungen. Es sei erwiesen, dass viele im Umkreis von 10 Kilometer von der Stadt öfter mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren würden, wenn die Radwege vorhanden und gut wären. Angesprochen auf das Engagement im Lindauer Stadtrat zum Thema Radwege sagte Andreas Künst, dass es dort kein großes Thema sei. Man würde es beim Stadtrat immer wieder sehen, alles was Klima, Verkehrswende betrifft, sei kein relevantes Thema.

Mindestens 25.000 gültige Unterschriften sind für die Zulassung des Volksbegehrens notwendig. Bis zum Zeitpunkt dieses Berichts wurden bayernweit bereits mehr als 100.000 Unterschriften abgegeben.

Wie läuft ein Volksbegehren ab?

Der Weg über das Volksbegehren zum Volksentscheid

Nach der Bayerischen Verfassung drückt das Volk seinen Willen durch das von ihm gewählte Parlament aus. Die Volksvertreter bringen überwiegend  Gesetzgebungsprozesse auf den Weg. Dazu ergänzend kann auch das Volk ein Gesetzgebungsverfahren in Gang bringen. Durch ein Volksbegehren können Gesetzesvorlagen in den Landtag eingebracht und – falls dieser sie nicht annimmt – über sie ein Volksentscheid herbeigeführt werden.

Erster Schritt:

Das Gesetzgebungsverfahren beginnt mit dem Zulassungsverfahren. Beim Staatsministerium des Innern muss ein Antrag auf Zulassung gestellt werden. Dieser Antrag muss mindestens 25.000 Unterstützer in ganz Bayern finden und beim Staatsministerium des Inneren eingereicht werden.

Zweiter Schritt:

Erteilt das Staatsministerium des Innern keine Zulassung, so hat es dazu die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs herbeizuführen.

Erteilt das Innenministerium die Zulassung, so findet das eigentliche Volksbegehren statt.

Volksbegehren:

In allen bayerischen Kommunen werden 14 Tage lang Eintragungslisten ausgelegt. Alle Wahlberechtigten in ganz Bayern können sich in dieser Frist eintragen und damit für das Volksbegehren aussprechen. 

Das Volksbegehren hat Erfolg, wenn mindestens zehn Prozent der Stimmberechtigten (circa 950.000) in ganz Bayern unterschreiben. Ein erfolgreiches Volksbegehren ist dem Landtag zuzuleiten.

Der Landtag hat drei Möglichkeiten:

  • Er nimmt den Gesetzentwurf aus dem Volksbegehren an.
  • Er lehnt den Gesetzentwurf ab. Dann kommt es zum Volksentscheid. Spricht sich die Mehrheit der Abstimmenden für den Gesetzentwurf aus, so ist das Gesetz zustande gekommen. Bei verfassungsändernden Gesetzen ist zudem eine Beteiligung von 25 Prozent aller Stimmberechtigten erforderlich.
  • Der Landtag bringt zu dem Sachverhalt einen eigenen Gesetzentwurf ein. Dann muss ein Volksentscheid zwischen dem Gesetzentwurf aus dem Volksbegehren und dem Gesetzentwurf des Landtags entscheiden.

Wird auf Beschluss des Landtags die Verfassung geändert, müssen die stimmberechtigten Bürger über die Verfassungsänderung per Volksentscheid abstimmen. Am Volksentscheid müssen sich mindestens 25 Prozent aller Stimmberechtigten beteiligen.

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Geschrieben von: Redaktion

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