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Ein Mann hat im südlichen Allgäu Kinder angesprochen und in Gespräche verwickelt. Vor allem im Raum Sonthofen, Immenstadt und den benachbarten Orten ist der offenbar geistig verwirrte Mann aufgetreten. Am Dienstagabend riefen Trainer eines Fußballvereins die Polizei, da die betreffende Person sich auch nach mehrfacher Aufforderung nicht vom Sportgelände bewegen wollte.
Der unbekannte Mann mittleren Alters hatte während des Trainings auf Kinder eingesprochen. Trainer stellten ihn unmittelbar zur Rede, was den Mann aber wenig beeindruckte. Er lief stattdessen direkt aufs Spielfeld und sprach dort weiter auf die Kinder ein. Die herbeigerufenen Polizeibeamten erteilten schließlich einen Platzverweis. Anschließend entfernte sich der Mann vom Vereinsgelände. Einige der Kinder reagierten auf den Vorfall verstört.
Im Nachhinein stelle sich heraus, dass dies kein Einzelfall war. Auch in Bad Hindelang, Immenstadt und in Sonthofen selbst tauchte der Mann immer wieder auf und sprach Kinder gezielt an. In den AllgäuHIT bekannten Fällen soll es sich zwar um keine „sexuelle Ansprache“ gehandelt haben, dennoch bereitet das Thema Vereinsverantwortlichen und auch Eltern Kopfzerbrechen. Betroffen sind bei weitem nicht nur Vereine, aufgetaucht ist der verwahrloste Mann auch im Umfeld von Schulen, Bahnhöfen und in Fußgängerzonen.
Auch am heutigen Mittwoch hat es nach AllgäuHIT-Informationen erneut einen „Auftritt“ gegeben, bei dem wiederum die Polizei verständigt wurde.
Person ist amtsbekannt
Der Mann ist bei mehreren Polizeidienststellen und auch beim Landratsamt Oberallgäu in Sonthofen kein Unbekannter. Eine entsprechende Fachstelle am Landratsamt muss prüfen, inwieweit eine Person eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Auch die Erfahrungen der Trainer des Fußballvereins vom Dienstagabend werden von Seiten der Polizei an die zuständige Stelle – die so genannte „SG35“ – weitergeleitet. Hier läuft bereits die Prüfung. Im schlimmsten Fall droht dem Mann dann eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung.
Mehrere Vereine prüfen darüber hinaus ein Hausverbot zu erteilen, dann wäre das Betreten der Sportanlagen bereits ein Straftatbestand, was der Polizei sehr viel weiterhelfen würde. Die bloße Ansprache von Kindern durch Fremde stellt nämlich keinen Straftatbestand dar. Sonst dürfte sich bspw. ein Autofahrer auch nicht nach dem Weg erkundigen.
In diesem Fall könnte aber eine psychologische Erkrankung vorliegen. Genau dies müssen die Verantwortlichen am Landratsamt in Sonthofen entsprechend beurteilen und dann möglicherweise nötige Konsequenzen ziehen.
Wichtiger Hinweis in eigener Sache:
Bei der Veröffentlichung des Sachverhalts geht es AllgäuHIT nicht um Panikmache. Vielmehr sollen Eltern ihre Kinder rund um dieses Thema noch einmal und ganz allgemein selbst sensibilisieren.
Written by: Redaktion