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Die Fahrtkosten von Schülerinnen und Schülern weiterführender Schulen und Azubis können rückwirkend erstattet werden. Noch bis Ende Oktober können Anträge für das vergangene Schuljahr am Landratsamt Oberallgäu wie auch an anderen Verwaltungsbehörden eingereicht werden.
Anträge auf Fahrtkostenerstattung der Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen und Berufsschulen für das abgelaufene Schuljahr 2021/22 müssen bis spätestens 31. Oktober 2022 gestellt werden. Darauf weisen das Landratsamt Oberallgäu und die Stadt Kempten hin.
Die Erstattung erfolgt nach Vorlage der Fahrtbelege für den Weg vom Wohnort zur Schule. Antragsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 11 und Auszubildende, die keinen Beförderungsanspruch mehr besitzen und deren Beförderungskosten die gesetzliche Eigenbeteiligung pro Familie von 440 Euro im Schuljahr übersteigen. Die Grenze gilt nicht bei Bezug von Kindergeld für mindestens drei Kinder, bei Anspruch der Unterhaltsleistenden auf Hilfe zum Lebensunterhalt oder auf Arbeitslosengeld II oder auch bei einer dauernden Behinderung des Schülers.
Neben dem Antrag samt Originalfahrkarten ist eine Bestätigung der Schule erforderlich. Anträge zum Download und weitere Informationen zur Fahrtkostenerstattung erhalten Landkreisschülerinnen, -schüler, Azubis und deren Eltern beim Landratsamt in Sonthofen unter Telefon 08321 / 612-235 bzw. 612-243 oder unter www.oberallgaeu.org/verkehr-und-mobilitaet-sicherheit-und-jagd/schuelerbefoerderung
Für Schülerinnen und Schüler der Stadt Kempten gilt Telefon 0831/2525-5452 oder www.kempten.de
Geschrieben von: Redaktion