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Die Staatsanwaltschaft Kempten ermittelt aktuell gegen eine Gebäudereinigungsfirma. Bei der Kontrolle eines Hotels im Oberallgäu durch das Hauptzollamt Augsburg war aufgefallen, dass die betreffende Gebäudereinigungsfirma, die von dem Hotel zur Reinigung der Zimmer beauftragt war, Reinigungskräfte einsetzt, die nicht angemeldet sind. Zudem besteht der Verdacht, dass die Angestellten der Firma weit unter dem gesetzlichen Mindestlohn bezahlt werden und auch die Arbeitsbedingungen und -zeiten gesetzlich nicht konform sind.
Wie der bayerische Zoll in einer Pressemeldung mitteilt, kontrollierten Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Augsburg kürzlich Reinigungskräfte, die in einem Hotel mit der Reinigung der Hotelzimmer beschäftigt waren, nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Das Hotel im Oberallgäu hat eine externe Gebäudereinigungsfirma mit der Reinigung der Hotelzimmer beauftragt.
Bei der Kontrolle wurden fünf ausländische Reinigungskräfte der Gebäudereinigungsfirma angetroffen. Die Überprüfung ergab den Verdacht, dass die Firma seit etwa eineinhalb Jahren nur Reinigungskräfte einsetzt, die nicht zur Sozialversicherung angemeldet sind. Die Betreiberin des Unternehmens wurde bereits vor zwei Jahren wegen eines vergleichbaren Delikts zu einer Geldstrafe verurteilt. Sie bezieht Harz IV und hat nach derzeitigem Stand der Ermittlungen die Einkünfte aus dem Unternehmen beim Jobcenter nicht angegeben.
Weiter bestehe der Verdacht, dass die Betreiberin die teils fehlenden Sprachkenntnisse der Frauen ausgenutzt hat, um sie zu ungünstigen Arbeitsbedingungen zu beschäftigen. Es gebe Hinweise darauf, dass mehrere Frauen teilweise durchgehend an sieben Tagen in der Woche arbeiten mussten und ihren Arbeitslohn nur sporadisch und nicht in voller Höhe erhalten haben. Der zustehende Mindestlohn im Gebäudereinigungsgewerbe von 11,55 Euro wurde nach ersten Erkenntnissen weit unterschritten. Die Staatsanwaltschaft Kempten leitete ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Betrug zum Nachteil des Jobcenters und verschiedener weiterer Delikte ein.
Das Hauptzollamt Augsburg -FKS Kempten führt derzeit im Auftrag der Staatsanwaltschaft Kempten weitere Ermittlungen zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Höhe des entstandenen Schadens durch.
Written by: Redaktion