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Polizei

Feuerwehreinsatz wegen rauchender Dampflok in Lindau

today5. Juni 2022 20

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Aufgrund einer starken Rauchentwicklung hat ein Bürger die Feuerwehr verständigt. Der Rauch gehörte zu einer Dampflok eines Sonderzuges, der im Einsatz war. In Zusammenhang mit der Lok wurde auch bei der Polizei angerufen, es wurde ein Fotograf auf den Gleisen gemeldet.

Am Samstag, 04.06.2022 gegen 16:55 Uhr ging bei der Integrierten Leitstelle in Kempten der Notruf eines besorgten Bürgers ein, dass es hinter einem Einkaufszentrum in der Zeppelinstraße eine erhebliche Rauchentwicklung gäbe. Von der Leitstelle wurden die örtliche Feuerwehr und die Polizei alarmiert. Wie sich vor Ort herausstellte, handelte es sich hierbei jedoch nicht um ein brennendes Gebäude, sondern um eine Dampflok, die einen Sonderzug beförderte.

Der Sonderzug war am frühen Morgen in Nördlingen gestartet. Der Sonderzug mit einer historischen bayerischen Dampflok kam zur Mittagszeit in Lindau an. Die Rückfahrt des Zuges sollte so gegen 17:00 Uhr beginnen. Vor der Abfahrt musste noch „Dampf gemacht“ werden, damit die Steigungen der Strecke bis Schlachters bewältigt werden konnten.

Der Bürger hatte offenbar nicht einmal nachgesehen, warum es raucht, sondern sofort den Notruf verständigt. In diesem Zusammenhang ging bei der Polizei auch ein Anruf über einen Fotografen im Bahnhof Enzisweiler ein. Dieser Fotograf soll am gegen 16.00 Uhr in Enzisweiler den Dampfzug porträtiert haben. Er trug eine Warnweste und hielt sich zwischen den Gleisen auf. Was er jedoch nicht beachtete, war der Umstand, dass der Dampfzug auf einem Gleis stand, auf dem anderen Gleis jedoch weiterhin Zugbetrieb herrschte. Als der Regionalexpress Lindau – Friedrichshafen durch den Bahnhof rauschte, kam dieser Fotograf gerade noch aus dem Gleis. Der Lokführer konnte ihn aufgrund des leichten Bogens der Gleise nicht sehen. Die Warnweste hätte den Fotografen bei einer Kollision nicht geschützt, und der Lokführer hätte seinen Zug auch nicht rechtzeitig zum Anhalten bringen können. Es darf darauf hingewiesen werden, dass der Aufenthalt von Personen in den Gleisen bei laufendem Zugbetrieb aus gutem Grund verboten ist.

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Written by: Redaktion

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