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Politik

Bayern führt Bezahlkarte für Asylbewerber ein

today21. März 2024

Hintergrund
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Bayern hat einen wegweisenden Schritt unternommen, indem es im März 2024 als erstes Flächenland in Deutschland die Einführung einer Bezahlkarte für Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eingeleitet hat.

Diese Bezahlkarte, die zunächst in den Landkreisen Fürstenfeldbruck, Günzburg und Traunstein sowie der Stadt Straubing eingeführt wurde, soll nach einer Testphase landesweit ausgerollt werden. Die Initiative wird als ein bedeutender Baustein für eine Asylpolitik betrachtet, die auf den Prinzipien von Humanität und Ordnung beruht.

Parallel dazu strebt Bayern an, den erweiterten rechtlichen Rahmen für die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerberinnen und Asylbewerber gemäß § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) voll auszuschöpfen. Das Ziel besteht darin, Arbeitsgelegenheiten auszubauen, um mehr Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Arbeit zu führen und ihre Integration in die Gesellschaft zu fördern. Diese Arbeitsgelegenheiten sollen nicht nur den Tag strukturieren und eine sinnstiftende Tätigkeit bieten, sondern auch zum Gemeinwesen beitragen und die Akzeptanz des Zuzugs in der Bevölkerung verbessern. Der Freistaat Bayern betont die Bedeutung von Arbeitsleistung für die gesellschaftliche Akzeptanz und wird daher konsequent die Gesetzesänderungen nutzen, um Arbeitsgelegenheiten vor allem bei kommunalen und gemeinnützigen Trägern auszubauen und zu besetzen.

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Geschrieben von: Redaktion

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