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Beim Umweltskandalprozess „Rappenalptal“ vor dem Landgericht Kempten haben die beiden Angeklagten geschwiegen. Den beiden Männern wird vorgeworfen für eine vorsätzliche Gefährdung von Schutzgebieten und Gewässerverunreinigung verantwortlich zu sein.
Vor rund zwei Jahren wurden nach einem Unwetter am Rappenalpbach massive Veränderungen vorgenommen, die so vom Landratsamt Oberallgäu nicht genehmigt wurden, so die Behörde. Alpgenossenschaft und Landratsamt machen sich seit dem Vorfall gegenseitig für die Zerstörung des natürlichen Bachverlaufs auf einer Länge von 1,6 km verantwortlich.
Protokoll des Landratsamtes steht in der Kritik
Sogar der Bayerische Landtag beschäftigte sich mit der Angelegenheit. Der Umweltskandal hatte landesweit für Berichterstattung der Medien gesorgt. Die beiden Angeklagten, 59 und 64 Jahre alt, wären bei der Wiederherstellung der Natur weit über das hinaus gegangen, als das was bei einem Ortstermin mit dem Landratsamt besprochen wurde. Über diesen Termin vor Ort wurde ein Protokoll angefertigt. Genau dieses Protokoll steht jetzt bei Gericht massiv in der Kritik. Der Vorsitzende Richter kritisierte mit deutlichen Worten den Inhalt dieses Aktenvermerks. Nach seiner Auffassung sei dieses Dokument „allgemein gehalten“ und eine klare Definition über die erlaubten Maßnahmen könne er nicht erkennen. Ein Leser könne eher den Eindruck gewinnen, dass die Formulierung Arbeiten am gesamten betreffenden Verlauf des Rappenalpbachs erlaube. Fünf Verhandlungstage sind vom Landgericht Kempten zunächst angesetzt. Ein Urteil könnte am 9. August gesprochen werden.
Ein Bericht von Norbert Kolz
Geschrieben von: Anton Bier
Angeklagten Rappenalptal Umweltskandalprozess