Rückkehrer müssen in Quarantäne
Wer aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehrt oder aus dem Ausland einreist, muss unabhängig von einem konkreten Corona-Verdacht für 14 Tage in Quarantäne bleiben. Darauf weist das Ausländeramt am Landratsamt Unterallgäu hin. Die Quarantäne-Pflicht gilt laut Behörde unabhängig von der Nationalität der betroffenen Personen und unabhängig davon, wo sich jemand vor der Einreise aufgehalten hat. Sie gilt jedoch nur für Menschen, die sich für mehrere Tage im Ausland aufgehalten haben - und damit nicht für Berufspendler. Außerdem gibt es Ausnahmen für bestimmte Gruppen wie etwa Lastwagenfahrer und medizinisches Personal.
Einreisende Personen sind verpflichtet, sich unmittelbar nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich dort – gerechnet ab der Einreise – 14 Tage in Selbst-Quarantäne aufzuhalten. In dieser Zeit dürfen keine Besucher empfangen werden, die nicht dem eigenen Hausstand der eingereisten Person angehören. Zudem ist der Betroffene verpflichtet, unverzüglich das Ausländeramt am Landratsamt Unterallgäu über den Sachverhalt zu informieren. Für die 14-tägige Quarantäne nach einem Auslandsaufenthalt kann das Landratsamt keine Quarantäne-Bescheinigung ausstellen.
Bei Saison-Arbeitern muss der Arbeitgeber die Meldung an das Ausländeramt übernehmen. Im Zeitraum der Quarantäne dürfen die Arbeiter ihre Unterkunft lediglich zum Ausüben ihrer Tätigkeit verlassen, teilt die Ausländerbehörde mit. Treten Krankheitssymptome auf, muss dies der Behörde sofort gemeldet werden.
Meldungen und Anfragen nimmt die Ausländerbehörde per E-Mail entgegen an ausland@lra.unterallgaeu.de - bitte im Betreff „Corona-Rückkehrer-Ausland“ angeben. Informationen sind auch unter www.unterallgaeu.de/corona zu finden.
Bei weiteren Fragen zu den Themen Reiserückkehrer, Einreisende und Saisonarbeit gibt die Ausländerbehörde Auskunft unter Telefon (08261) 995 - 611, -278 oder -174.
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