Fasching richtig feiern: Jugendschutzregelungen im Unterallgäu
Mit dem Fasching steht die Zeit der ausgelassenen Feiern und Bälle bevor, besonders für Jugendliche. Doch welche Regeln gelten gemäß dem Jugendschutzgesetz? Julia Veitenhansl, Kreisjugendpflegerin, klärt auf:
Ab welchem Alter dürfen Jugendliche einen Faschingsball besuchen? Öffentliche Tanzveranstaltungen wie Faschingsbälle dürfen Jugendliche erst ab 16 Jahren ohne Begleitung besuchen. Jüngere benötigen die Anwesenheit ihrer Eltern oder eine erziehungsbeauftragte Person, die auf dem sogenannten "Mutti-Zettel" benannt ist. Ausnahmen gelten für spezielle Kinder- und Jugendbälle, die auch ohne Eltern besucht werden dürfen.
Wie lange dürfen Jugendliche bleiben? 16- und 17-Jährige dürfen auf Faschingsbällen bis Mitternacht bleiben. Volljährige unterliegen keiner zeitlichen Begrenzung. Kinder- und Jugendbälle haben unterschiedliche Zeiten, wobei 12- und 13-Jährige bis 22 Uhr, 14-Jährige und ältere bis 24 Uhr bleiben dürfen.
Welche Regelungen gelten für Kinder- und Jugendbälle? Für solche Bälle benötigt der Veranstalter eine Ausnahmegenehmigung vom Jugendamt. Diese setzt voraus, dass vier volljährige Betreuer benannt werden, kein Alkohol ausgeschenkt wird, das Programm kinder- und jugendgerecht ist, und weitere Auflagen erfüllt sind.
Welche Altersgrenzen gelten für alkoholische Getränke? Bier, Wein und Sekt sind ab 16 Jahren erlaubt, in Begleitung der Eltern bereits ab 14 Jahren. Hochprozentige Getränke wie Schnaps dürfen nur von Volljährigen konsumiert werden. Energydrinks haben noch keine festgelegte Altersgrenze, doch Mischgetränke mit Alkohol sind für Minderjährige untersagt.
Bis zu welcher Uhrzeit dürfen Minderjährige auftreten? Bei Vereinstätigkeiten im Rahmen von Garden, Narrenzünften oder Musikkapellen gelten die Jugendschutzregelungen nicht. Die Uhrzeit- und Altersbeschränkungen entfallen, wenn die Eltern der Jugendlichen nicht anwesend sind und der Verein die Erziehungsaufgabe übernimmt.
Dürfen Minderjährige bei Faschingsbällen mitarbeiten? Bei Vereinsveranstaltungen können auch Minderjährige mitwirken, und das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt nicht. Vereine sollten dennoch darauf achten, dass Erwachsene den Alkoholausschank übernehmen.
Wie kommen Jugendliche sicher nach Hause? Eltern sollten im Vorfeld klären, wie die Kinder nach Hause kommen. Fahrgemeinschaften oder klare Absprachen mit Freunden und Eltern können helfen. Alleiniger Heimweg wird nicht empfohlen.
Gab es bisher Probleme mit dem Jugendschutz im Fasching? Trotz zahlreicher Veranstaltungen gab es im Unterallgäu kaum Probleme im Zusammenhang mit dem Jugendschutz. Die engagierten Vereine setzen sich intensiv mit den Jugendschutzregelungen auseinander und bemühen sich, alle Vorschriften einzuhalten. Der Fasching verläuft in der Region daher meist friedlich.
Hier kommt der Text rein!
Die große Jubiläumstour von ABBAMANIA THE SHOW macht am 21. März 2025 Halt in der bigBOX ALLGÄU in Kempten und brachte das ABBA-Fieber in die ...
Am 1. Mai erwartet die Besucher des Festspielhauses Neuschwanstein ein abwechslungsreiches Programm. Schon am 30. April startet das Wochenende mit einem BoyBand ...
Das traditionelle Traktoren- und Oldtimer-Treffen lockt am Mittwoch, den 01. Mai 2024, Classic-Freunde aus dem ganzen Süden nach Unteregg im Unterallgäu. ...
Die Vereine im Ostallgäu sind bekannt für ihre Vielfalt an Veranstaltungen, die sie jedes Jahr organisieren. Doch bei der Planung und Durchführung einer ...
Am Dienstagnachmittag erlebte eine 68-jährige deutsche Autofahrerin auf der BAB A96 in Richtung Lindau nahe Memmingen eine brenzlige Situation, die durch ihre ...
Ein schwerer Verkehrsunfall ereignete sich in der Nacht von Montag auf Dienstag bei Mindelheim. Der 24-jährige Fahrer war alkoholisiert und verlor die ...
Die Nutzung der Nachrichten von AllgäuHIT, auch in Auszügen, ist ausschließlich für den privaten Bereich freigegeben.
Eine Nutzung für den gewerblichen Bereich erfordert eine schriftliche Genehmigung der AllgäuHIT e.K.
Meine Allgäu-Region wählen ...
Walls
Das wird gross
Dive