Mann fährt ohne böse Absicht mit Waffen zur Polizei
Wenn Angehörige versterben, folgt im Anschluss oftmals ein Auf- und Ausräumen des Wohnobjekts durch die Erben. Dabei kommt es nicht selten vor, dass Schusswaffen, Munition oder sonstige gefährliche Gegenstände aus dem Nachlass dann zur Überraschung aller plötzlich auftauchen. So auch am Montag, 27.01.2020, als in einem Haus vom verstorbenen Großvater eine Pistole und ein Revolver aufgefunden wurden.
Ohne böse Absicht nahm der Angehörige dann die Waffen an sich und fuhr mit dem Auto zur Polizei, um sie dort zur weiteren Behandlung und Verwertung zu übergeben. Leider löst genau diese Vorgehensweise immer strafrechtliche Ermittlungen aus, weil wie in diesem Fall die Schusswaffen ohne notwendige Erlaubnis außerhalb eines befriedeten Besitztums von dem Angehörigen geführt werden. Zudem ist der Umgang mit solchen Waffen durch Laien mit erheblichen, teils lebensgefährlichen Gefahren verbunden.
Die Polizei rät deshalb: Wer Schusswaffen, Munition oder sonst dem Aussehen nach gefährliche Gegenstände auffindet, egal ob in Häusern, Wohnungen oder im Freien, sollte sofort die nächstgelegene Polizeidienststelle verständigen. Keinesfalls sollte mit den Waffen oder Gegenständen hantiert oder diese eigenverantwortlich transportiert werden.
(PI Bad Wörishofen)
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