Ab 13. Juni gelten im Unterallgäu die Regelungen für Regionen mit Inzidenz unter 50.
(Bildquelle: Pixabay)
Unterallgäu
Freitag, 11. Juni 2021
Landkreis Unterallgäu: Ab 13. Juni gelockerte Regelungen
Der Landkreis Unterallgäu liegt nun seit 5 Tagen unter einer Inzidenz von 50. Ab Sonntag gelten deshalb im Unterallgäu die Regelungen für Regionen mit einer stabilen Inzidenz unter 50.
Damit können sich die Unterallgäuer über Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen freuen, außerdem haben alle Schülerinnen und Schüler in den beiden Städten wieder Präsenzunterricht.
Die Regelungen im Einzelnen:
- Kontaktbeschränkungen: Liegt die Inzidenz unter 50 dürfen sich 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen. Geimpfte und Genesene zählen nicht dazu.
- Geplante öffentliche und private Veranstaltungen wie Geburtstagsfeiern, Hochzeiten, Beerdigungen oder Vereinssitzungen: Liegt die Inzidenz unter 50 sind draußen 100, drinnen 50 Personen erlaubt. Coronatests sind nicht erforderlich.
- Schulen: Bei einer Inzidenz unter 50 ist Präsenzunterricht ohne Einschränkungen möglich. An den Schulen wird inzidenzunabhängig weiterhin zweimal wöchentlich getestet. Das Testergebnis wird den Schülern aber auf Antrag bescheinigt und kann so auch außerschulisch genutzt werden.
- Kindertagesstätten: Normalbetrieb.
- Hochschulen können wieder Präsenzveranstaltungen anbieten. Auf Mindestabstände muss geachtet werden. Die Maskenpflicht auf dem Hochschulgelände bleibt bestehen.
- Handel und Geschäfte: Der Handel ist allgemein geöffnet. Die allgemeinen Auflagen wie Kundenbegrenzung und Hygienekonzepte bleiben bestehen. Eine Terminpflicht entfällt. Märkte dürfen outdoor wieder sämtliche Waren verkaufen
- Gastronomie: Die Innengastronomie wird geöffnet, Sperrstunde innen und außen ist um 24 Uhr. Ein negativer Test ist ab Mittwoch nicht mehr erforderlich, ebenso bleiben die Regelungen zur Maskenpflicht bestehen. Reine Schankwirtschaften bleiben indoor geschlossen.
- Hotellerie, Beherbergung: Zimmer können künftig an alle Personen vergeben werden, die sich nach den neuen allgemeinen Kontaktbeschränkungen zusammen aufhalten dürfen. In Gebieten mit einer Inzidenz unter 50 müssen die Gäste nur noch bei ihrer Ankunft einen negativen Coronatest vorlegen.
- Freizeiteinrichtungen wie Solarien, Bäder, Thermen oder Spielhallen können mit Infektionsschutzkonzept wieder öffnen. Ein Test ist nicht nötig. Diskotheken und Bordelle bleiben geschlossen.
- Kulturelle Veranstaltungen und wirtschaftsnahe Veranstaltungen wie Kongresse und Tagungen: Veranstaltungen unter freiem Himmel sind bei fester Bestuhlung mit bis zu 500 Personen zulässig. Kein Test nötig.
- Proben von Laienensembles im Musik- und Theaterbereich sind künftig innen und außen ohne feste Personengrenze möglich. Die Höchstzahl der möglichen Teilnehmer richtet sich nach der Größe des Raumes. Auch außerschulischer Musikunterricht wird ohne Personenobergrenze möglich.
- Gottesdienste: Mit FFP2-Maske bei Inzidenz unter 100 indoor, im Freien auch ohne Maske erlaubt.
- Sport: Alle Sportarten ohne feste Gruppenbegrenzung sind erlaubt. Die Teilnehmerzahl richtet sich nach der Größe der Sportanlage. Bei fester Bestuhlung gelten die Zuschauerzahlen wie bei kulturellen Veranstaltungen.
Negative Testnachweise sind weiterhin notwendig im Bereich der Hotellerie/Beherbergung (nur bei der Ankunft) und im Bereich der Schulen.
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