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Unterallgäu
Dienstag, 3. März 2020

Coronavirus: Unterallgäuer Gesundheitsamt klärt auf

Im Unterallgäu gibt es bislang keinen Coronavirus-Fall. Das Gesundheitsamt am Landratsamt rät beim Umgang mit dem Thema zur Besonnenheit und hat im Folgenden die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt. Was sollte beachtet werden? Wann muss ich mich an einen Arzt wenden? Wer muss informiert werden, wenn ein Verdacht einer Erkrankung vorliegt? Und wo erhalte ich mehr Informationen?

Was sollte man beachten?

Wer nicht in einem der Risikogebiete war und keinen Kontakt zu einem am Coronavirus Erkrankten hatte, muss keine speziellen Vorsichtsmaßnahmen beachten. Grundsätzlich sollte man in der kalten Jahreszeit aber auf die richtige „Hustenetikette“ achten - also beim Husten und Niesen Abstand halten, sich wegdrehen oder sich die Armbeuge oder ein Taschentuch vor Mund und Nase halten. Benutzte Taschentücher sollte man sofort entsorgen. Die Hände sollte man regelmäßig und gründlich mit Wasser und Seife waschen.

Wann sollte ich mich an einen Arzt wenden?

Wer innerhalb der vergangenen 14 Tage in einem Risikogebiet war, sollte – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte vermeiden und nach Möglichkeit zu Hause bleiben. Wer sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat und innerhalb von 14 Tagen Symptome wie Fieber oder Atemwegsprobleme entwickelt, sollte sich umgehend an einen Arzt wenden. Wichtig dabei ist, den Praxis- oder Krankenhaus-Besuch vorher telefonisch anzukündigen. Wer Kontakt zu einem am Coronavirus Erkankten hatte, sollte das Gesundheitsamt kontaktieren.

Wer muss informiert werden, wenn der Verdacht auf eine Erkrankung mit dem Virus besteht?

Ein Arzt, der bei einem Patienten den begründeten Verdacht auf eine Erkrankung mit dem Coronavirus hat, muss dies dem Gesundheitsamt umgehend melden. Dabei müssen auch Name, Adresse und Kontaktdaten der betroffenen Person gemeldet werden, damit das Gesundheitsamt die Person kontaktieren und die notwendigen Maßnahmen (zum Beispiel Ermittlung von Kontaktpersonen) einleiten kann.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Für Fragen hat das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ein Bürgertelefon eingerichtet. Dieses ist zu erreichen unter Telefon (09131) 6808-5101. Das Unterallgäuer Gesundheitsamt bietet darüber hinaus vor allem Ärzten und medizinischem Personal eine Beratung an unter Telefon (08261) 995-406. Weitere Informationen sind im Internet unter www.unterallgaeu.de/infektionskrankheiten zu finden.


Tags:
Corona Virus Gesundheitsamt Aufklärung


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