Verstöße gegen Ausgangsbeschränkung in Bad Wörishofen
Am Montag, 30.03.2020, wurde gegen fünf Personen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach der Rechtsverordnung zum Infektionsschutzgesetz eingeleitet. Grund hierfür waren Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung.
Zwei Jugendliche trafen sich am Bahnhof und hielten den vorgeschriebenen Abstand nicht ein. Eine Streife der Sicherheitswacht bemerkte sie und sprach sie beide an. Nachdem sie der Anordnung keine Folge leisteten, wurden die Personalien festgestellt und die Eltern der Minderjährigen verständigt.
Drei weitere wurden in einer Wohnung festgestellt und kontrolliert, einer der drei Männer hatte die beiden anderen aus spontan besucht. Genau dieser Personenkreis hat nach Erkenntnissen der Polizei mittlerweile schon mehrfach die Ausgangsbeschränkung missachtet.
In allen Fällen konnten die Betroffenen keinen rechtfertigenden oder triftigen Grund für die Zusammenkunft gegenüber den Polizeibeamten nennen. Alle müssen jetzt mit einer Bußgeldanzeige durch das Landratsamt Unterallgäu rechnen, die in der Regel eine Sanktion von 150 Euro pro Person zur Folge hat.
(PI Bad Wörishofen)
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