15-Kilometer-Regel gilt nun auch im Unterallgäu
Auch im Unterallgäu gilt ab sofort die 15-Kilometer-Regel. Da der Landkreis den dafür ausschlaggebenden Inzidenzwert von 200 überschritten hat, sind Ausflüge nur noch in einem Umkreis von 15 Kilometern um die Wohnortgemeinde erlaubt. Das teilt das Landratsamt Unterallgäu mit.
Das Robert-Koch-Institut vermeldete am Donnerstag fürs Unterallgäu 209,9 neue Corona-Fälle innerhalb von sieben Tagen und bezogen auf 100.000 Einwohner. Damit trat die neue Regelung in Kraft. Die Beschränkung gilt nicht für die Fahrt zur Arbeit, zum Arzt, zum Einkaufen oder zur Familie. Untersagt sind touristische Ausflüge zu Zielen, die von der Gemeindegrenze weiter als 15 Kilometer entfernt sind. Diese Regelung kann das Landratsamt aufheben, wenn der Inzidenzwert mindestens sieben Tage in Folge unter 200 liegt.
Die Behörde kann bei einem Wert über 200 auch anordnen, dass Ausflüge in den Landkreis untersagt sind. Davon hat das Unterallgäuer Landratsamt aber bisher keinen Gebrauch gemacht. Fahrten in den Landkreis sind weiterhin uneingeschränkt möglich.
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