Horrortat bei Schloss Neuschwanstein: Polizei ermittelt weiter
Der schreckliche Mord an einer 21-jährigen Touristin an der Marienbrücke bei Schloss Neuschwanstein hat die Menschen weit über das Allgäu hinaus schockiert. Der 30-Jährige Tatverdächtige sitzt in Untersuchungshaft, die Ermittlungen der Polizei laufen auf vollen Touren.
Ein 30-jähriger Tourist aus den USA soll vergangene Woche an der Marienbrücke bei Schloss Neuschwanstein zwei junge Frauen, ebenfalls Touristinnen aus den USA, sexuell belästigt haben und beide in einem Handgemenge in die Pöllatschlucht gestoßen haben. Eine 21-Jährige erlag ihren schweren Verletzungen im Krankenhaus, eine 22-Jährige wurde ebenfalls verletzt, konnte das Krankenhaus jedoch inzwischen verlassen. Der Tatverdächtige konnte kurze Zeit nach der Tat festgenommen werden.
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Der mutmaßliche Täter sitzt seitdem in Untersuchungshaft, was er bislang ausgesagt hat, behält die Staatsanwaltschaft noch bei sich.
Die Kriminalpolizei ermittelt nun die Hintergründe und den Tathergang. Die Obduktion der Leiche der 21-Jährigen ist abgeschlossen, Ergebnisse liegen Polizei und Staatsanwaltschaft jedoch noch nicht vor, so Polizeisprecher Holger Stabik. Die Obduktion soll Aufschluss darüber geben, wie und unter welchen Umständen die junge Frau zu Tode gekommen ist. Aus den Ergebnissen der Rechtsmedizin erhofft sich die Polizei dann Aufschlüsse darüber, ob ein Sexualdelikt stattgefunden hat.
Foto- und Videomaterial von Passanten
Um die näheren Umstände zu beleuchten - die beiden jungen Frauen hatten den späteren Täter nach Aussagen der Überlebenden zufällig getroffen und waren mit ihm zu einem abgelegenen Aussichtspunkt gelaufen, wo sich das Drama dann ereignete - hatte die Polizei die Öffentlichkeit gebeten, Fotos und Videos auf einer Medienplattform hochzuladen, die um das Tatgeschehen an Schloss Neuschwanstein und an der Marienbrücke gemacht wurden.
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Bislang haben die Polizei rund zwei Dutzend Einsendungen erreicht. "Das ist jetzt in Anbetracht der Anzahl an Leuten, die sich dort im Bereich der Marienbrücke üblicherweise aufhalten, noch nicht allzu viel", so der Polizeisprecher, "wir sind deswegen jetzt allerdings nicht besorgt, und zwar aus dem einen Grund, weil natürlich oftmals die Leute, die dort sind, als Tagestouristen unterwegs sind, das heißt, sie sind genau diesen einen Tag da und ziehen danach weiter und sind natürlich überwiegend ausländischer Nationalität. Und das bedeutet, dass sie ein Zeugenaufruf auf Deutsch unter Umständen gar nicht erreicht."
Die Hoffnung der Polizei lag darauf, dass auch in ausländischen Medien der Aufruf mehr verbreitet wird - er ging auch in englischer Sprache raus - und dadurch mehr Menschen erreicht werden, die sich am Tattag an der Marienbrücke und am Schloss Neuschwanstein aufgehalten haben. "Nichtsdestotrotz bewerten wir das Ergebnis jetzt als nicht schlecht, weil es in dem Sinne die Ermittlungsthese stützt, die die Polizei hat und die im Wesentlichen aus der Aussage der überlebenden Geschädigten resultiert, die den Tathergang geschildert hat und die auch berichtet hat, dass es eben zwischen dem Tatverdächtigen und den beiden Geschädigten dort zu einem zufälligen Zusammentreffen gekommen ist. Direkt in Tatortnähe. Das bedeutet, dass Einsendungen, die uns erreicht haben, die weder die Geschädigten noch den Tatverdächtigen als Dreiergruppe zusammen zeigen, diese Ermittlungsthese stützen." Insofern, so der Polizeisprecher, werten die Ermittler die Einsendungen als Erfolg.
Es gab auch Zeugen, die sich in zeitlicher und örtlicher Nähe zum Tatort aufgehalten haben. Ihre Aussagen will die Polizei jedoch aus Ermittlungstaktischen Gründen nicht preisgeben.
Polizei ermittelt weiter
Der tatverdächtige 30-Jährige sitzt in Untersuchungshaft. Die Polizei ermittelt natürlich weiter, wird eventuell in den USA, der Heimat des Tatverdächtigen, in der Vergangenheit recherchieren, wo ein mögliches Motiv für die Tat liegen könnte. Auch Tatortspuren werden weiter ausgewertet. Nach Abschluss der Ermittlungen werden die Ergebnisse an die Staatsanwaltschaft weiter geleitet, die dann über eine Anklageerhebung entscheidet.
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