Vielen Anzeigen bei nicht angemeldete Versammlung in Füssen
Am 03.01.2022 fand wiederum eine nicht angemeldete Versammlung in Füssen statt. Zu dieser war über soziale Medien eingeladen worden. Am frühen Abend versammelten sich dann rund 45 Personen vor dem Rathaus in Füssen.
Da kein Versammlungsleiter bekannt war, erteilte die Polizei vor Ort Auflagen. Unter anderem beschränkten die Beamten die Versammlung auf den Bereich unmittelbar am Rathaus beschränkt und untersagten einen Aufzug durch die Stadt. Allerdings befolgten die Teilnehmer diese Anordnung nicht und marschierten durch die Altstadt, begleitet von Polizeikräften. Von insgesamt 21 Versammlungsteilnehmern stellten die Beamten daraufhin die Personalien fest, diese werden nun wegen des Verstoßes gegen die Auflagen nach dem Versammlungsgesetz angezeigt und müssen mit einem Bußgeld rechnen. Zudem verweigerte zunächst ein Teil dieser Personen die Angabe zu ihren Personalien. Diese erwartet ein zusätzliches Bußgeld.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass Versammlungen gemäß dem Versammlungsgesetz beim Landratsamt angezeigt werden müssen. Dadurch können im Vorfeld der Versammlungen durch die Behörde Absprachen mit den Veranstaltern getroffen werden, welche solche Versammlungen für Behörden und Versammlungsteilnehmer deutlich erleichtern. Eine Anmeldung bedeutet NICHT, dass die Versammlung dann verboten wird! Ein Versammlungsverbot ist in Deutschland nur nach strengen Kriterien möglich; diese wird eine solche Versammlung nicht erfüllen.
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